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vom 25.10.2003 

Wieder Demo-Verbot an Castor-Strecke

Hinweis der Castor-Nix-Da Redaktion:
Die Allgemeinverfügung können Sie als pdf.gif (224 Byte) PDF-Datei (304 KB) herunterladen

tjGorleben. Die Bezirksregierung Lüneburg wird vor und während des bevorstehenden Castor- Transportes erneut das "Versammlungsrecht im Transportkorridor" einschränken. Sie begründet dies mit den ihrer Meinung nach "zu erwartenden unfriedlichen Aktionen". Man gehe aufgrund aktueller Erkenntnisse davon aus, dass er hebliche Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit im Transportraum zu erwarten seien, teilte die Behörde mit. Sie sehe in der Verfügung "ein notwendiges und angemessenes Mittel, um die Rechtsordnung einerseits zu wahren, andererseits der Protestbewegung Raum für ihre Interessen zu bieten". Neben der Bahnstrecke nach Dannenberg umfasst die Verfügung (in dieser EJZ auf den Seiten 44 bis 47) die Straßentransportstrecke von dort nach Gorleben über Gusborn sowie die Nebenstrecke über Quickborn.

Betroffen sind der Bereich 50 Meter beiderseits von Straße und Schiene, das Areal des Lüneburger Bahnhofs nebst Zufahrten sowie ein Gelände von etwa 500 Metern im Umkreis von Umladestation und Zwischenlagen. Angemeldete Demonstrationen werden ab dem 10. November, nicht angemeldete ab dem 8. November des Jahres bis zum Transportende untersagt. Die Versammlungsbehörde habe "die Pflicht zu verhindern, dass der Transport der hochradioaktiven Abfälle wegen rechtswidriger oder strafbarer Handlungen abgebrochen werden muss", erklärte Regierungsvizepräsident Bernd Hufenreuter. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits bezüglich des Castor-Transportes im März 2001 festgestellt, dass die begrenzte Einschränkung des Versammlungsrechts bei entsprechender Gefahrenprognose verhältnismäßig war.

Bearbeitet am: 25.10.2003/ad


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