vom 25.10.2003
Hinweis der Castor-Nix-Da Redaktion:
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| tjGorleben. Die Bezirksregierung Lüneburg wird vor und
während des bevorstehenden Castor- Transportes erneut das "Versammlungsrecht im
Transportkorridor" einschränken. Sie begründet dies mit den ihrer Meinung nach
"zu erwartenden unfriedlichen Aktionen". Man gehe aufgrund aktueller
Erkenntnisse davon aus, dass er hebliche Gefährdungen der öffentlichen Sicherheit im
Transportraum zu erwarten seien, teilte die Behörde mit. Sie sehe in der Verfügung
"ein notwendiges und angemessenes Mittel, um die Rechtsordnung einerseits zu wahren,
andererseits der Protestbewegung Raum für ihre Interessen zu bieten". Neben der
Bahnstrecke nach Dannenberg umfasst die Verfügung
(in dieser EJZ auf den Seiten 44 bis 47) die Straßentransportstrecke von dort nach
Gorleben über Gusborn sowie die Nebenstrecke über Quickborn. Betroffen sind der Bereich 50 Meter beiderseits von Straße und Schiene, das Areal des Lüneburger Bahnhofs nebst Zufahrten sowie ein Gelände von etwa 500 Metern im Umkreis von Umladestation und Zwischenlagen. Angemeldete Demonstrationen werden ab dem 10. November, nicht angemeldete ab dem 8. November des Jahres bis zum Transportende untersagt. Die Versammlungsbehörde habe "die Pflicht zu verhindern, dass der Transport der hochradioaktiven Abfälle wegen rechtswidriger oder strafbarer Handlungen abgebrochen werden muss", erklärte Regierungsvizepräsident Bernd Hufenreuter. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits bezüglich des Castor-Transportes im März 2001 festgestellt, dass die begrenzte Einschränkung des Versammlungsrechts bei entsprechender Gefahrenprognose verhältnismäßig war. |
Bearbeitet am: 25.10.2003/ad