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vom 28.08.2003 

»Flüchtige Arbeit» am Amtsgericht

Landgericht: Dannenberger Richter haben Verfahrensgarantien missachtet

Anmerkung der Castor Nix-Da Redaktion:

siehe auch:

we Lüchow. Eine Freiheitsentziehung ist ein schwer wiegender Eingriff in persönliche Grundrechte. Bei jedem Castortransport kommt es zur Ingewahrsamnahme von Demonstranten.

Die Rechtsanwältin Ulrike Donat macht seit geraumer Zeit eine »verheerende Tendenz» aus, nämlich Massenfestnahmen von Demonstranten unter Missachtung des grundrechtlich zwingend notwendigen Richtervorbehalts. Der besagt, dass die Polizei aus eigener Machtvollkommenheit niemanden festhalten darf. Zu solchen Massenfestnahmen kam es im Jahr 2001: Im März waren es rund 1400 und im Herbst rund 780 Betroffene. Einzelne aus dem November 2001 gingen vor Gericht und wollten festgestellt sehen, ob ihre Ingewahrsamnahme rechtmäßig war oder nicht. Im vergangenen Jahr hatten die Gorleben-Anwälte für ihre Mandanten einen ersten »Punktsieg» erstritten. Das Oberlandesgericht Celle befand, dass Betroffene grundsätzlich ein Anrecht hätten, auch im Nachhinein festgestellt zu sehen, ob ihre Festnahme rechtens war. Mitte August nun setzte das Landgericht Lüneburg nach und »verdonnerte» - so die streitbare Anwältin - das Amtsgericht Dannenberg dazu, einen ablehnenden Bescheid noch einmal völlig neu zu bearbeiten.

Der aktuelle Beschluss des Landgerichts Lüneburg (Geschäftszeichen 10T 31/03) liest sich Zeile für Zeile als, so Donat, »schlechtes Zeugnis» für die Dannenberger Richter. Ein Castorgegner war am 13. November um 22.38 Uhr bei Laase festgenommen und erst am Morgen um 7.09 Uhr wieder freigelassen worden. Das Gericht hatte den Inhaftierten weder gehört noch den Sachverhalt näher geprüft. »Die angefochtene Entscheidung leidet daran, dass das Amtsgericht die Sache nicht in dem rechtlich gebotenen Umfang aufgeklärt hat», heißt es dazu im Beschluss des Landgerichts. Weiter: »Dem angefochtenen Beschluss lässt sich nicht entnehmen, welchen Sachverhalt das Amtsgericht im einzelnen festgestellt hat.» Das Gericht habe seine Entscheidung vielmehr »formblattmäßig» begründet und muss sich der Sache noch einmal annehmen. Die Dannenberger Richter hätten insbesondere wegen des Verzichts auf eine persönliche Anhörung des Demonstranten »grundrechtlich geschützte Verfahrensgarantien» missachtet, rügte das Landgericht. Da im Gesetz nur steht, das Amtsgericht habe die Dauer der Ingewahrsamnahme zu überprüfen, weigerten sich die Dannenberger Richter, über die »Art und Weise» der Behandlung, also mangelhafte Verpflegung, verweigerte Toilettengänge, unzureichende Schlafmöglichkeiten zu entscheiden. Auch diese Weigerung ist unzulässig, befand nun das Landgericht.

Ulrike Donat geht es nicht um die »flüchtige Arbeit» der Dannenberger Amtsrichter, sie sieht in der pauschalen, richterlich unüberprüften Übernahme von Tatvorwürfen und der zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung der »Fälle» vor allem einen Verstoß gegen das Prinzip der Gewaltenteilung, also einen Verstoß gegen die Verfassung. Anstatt die Polizei zu kontrollieren, übernähmen die Gerichte unbesehen deren Begründungen für die Inhaftierung.

Ihre Hoffnung ist, dass sich derartige Gerichtsverfahren erübrigen, wenn in Zukunft sensibler und korrekt verfahren wird, dazu müssten die Richter auch die Situation in Neu Tramm unter die Lupe nehmen. »Der Skandal beginnt schon früher, nämlich bei der Erfassung der Menschen in der Gefangenensammelstelle, wenn mehrere hundert Demonstranten durch das Nadelöhr von fünf bearbeitenden Polizeibeamten geschleust werden,» sagte sie gegenüber der EJZ. So dränge sich ihr der Verdacht auf, dass es der Polizei in erster Linie darum gehe, die Straße von Blockierern frei zu halten, »auch wenn rechtsstaatliche Grundsätze dabei in den Brunnen fallen».

Bearbeitet am: 28.08.2003/ad


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