vom 23.05.2002
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rast Lüchow/Lüneburg. »Das Gericht lässt sich weder
missbrauchen noch
instrumentalisieren. Das Gericht ist unabhängig.
» Gleich zu Beginn der Urteilsverkündung machte Franz Kompisch, Strafrichter am Lüneburger Amtsgericht, gestern klar, dass ihn beispielsweise der Vorwurf von Bahn-Chef Mehdorn am Rande des Castor-Prozesses, der Richter sei voreingenommen, ebenso wie politische Äußerungen der Verteidiger nicht beeindruckten. Er habe alleine aus strafrechtlicher Sicht zu urteilen. Und da kam er zu dem Ergebnis: Die vier 30 bis 36 Jahre alten Männer, die den Castor-Transport im März 2001 blockierten, müssen je 525 Euro Geldstrafe und die Kosten des Verfahrens zahlen. Staatsanwalt Thomas Vogel hatte wegen Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe Freiheitsstrafe zwischen sechs und neun Monaten gefordert, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Die Verteidiger plädierten auf Freispruch. Drei der Angeklagten hatten sich bei der Aktion der Organisation Robin Wood am 27. März 2001 bei Süschendorf mit einer 16-Jährigen, gegen die noch kein Prozesstermin feststeht, im Gleisbett an einem Betonklotz derart angekettet, dass sie erst nach Stunden befreit werden konnten. Der vierte Angeklagte hatte sich an ein Gleis festgemacht. Eine Nötigung sah der Amtsrichter in dem Verhalten jedoch nicht: »Dafür fehlt es schlicht und ergreifend an der Gewalt.» Nur der Zugführer »als Entscheidungsträger über einen Stopp oder eine Weiterfahrt hätte der Genötigte sein können». Der habe sich von sich aus für den Halt entschieden und sich nicht genötigt gefühlt. Keinen Zweifel gab es laut dem Richter daran, dass die Aktion eine Störung öffentlicher Betriebe war: »Die Angeklagten haben die Gleisanlage unbrauchbar gemacht. Auch wenn der Betreiber der Strecke, die Bahn-Tochter DB Netz AG privatisiert ist, betreibt sie doch eine öffentlich dienliche Anlage.» Und diese Strecke sei eigens für den Castor-Transport freigehalten gewesen: ,,Jeder Eingriff gegen diese Freihaltung ist eine Störung.» Und für eine Störung sei hier völlig unerheblich, »ob jemand nur auf den Gleisen steht oder angekettet ist». In 25 Jahren Widerstand im Wendland gegen die Atomenergie hat es bereits zahllose Strafverfahren gegeben, im Großteil der Fälle nach Blockaden. Keines endete - wie jetzt von der Staatsanwaltschaft gefordert - mit einer Freiheitsstrafe. Richter Kompisch: »Die meisten Verfahren wurden eingestellt.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Berufung beider Seiten noch möglich. Auch wenn es bei der Geldstrafe bleiben sollte, ist die Geschichte für die vier Angeklagten noch nicht beendet: Die Bahn fordert auf zivilrechtlichem Wege noch Schadenersatz. |
Bearbeitet am: 23.05.2002/ad