![]()
vom 28.11.1998
"Turmbesetzer" enttäuscht über Rot-Grün in Bonn
Bund hält Klage aufrecht
| Ir Gorleben. Die
Atomkraftgegner, die im Juni 1990 Fördertürme auf dem Endlagererkundungsgelände besetzt
hatten, sind entäuscht. Die Zivilklage über 150 000 DM, welche die Bundesrepublik gegen
die Besetzer angestrengt hatte, wird nicht zurückgezogen. Große Hoffnung hatten die Verklagten auf den
Regierungswechsel in Das Zivilverfahren, in dem es um Kosten durch den Erkundungsstillstand und um Anwaltsgebühren geht, hatten die Atomkraftgegner in erster und zweiter Instanz verloren. Die Turmbesetzerinnen und -besetzer sind mittlerweile auch vor das Bundesverfassungsgericht gezogen, um dort grundsätzlich klären zu lassen, "daß das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit nicht vom Zivilrecht ausgehebelt werden darf". |
Bearbeitet am: 28.11.1998/ad