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vom 13.03.1998
Polizei fordert Versorungszusage bei Schädingung durch Strahlung
Demoverbot im Castorkorridor
| dpa Düsseldorf/Bonn/Lubmin. Während
des für Ende März geplanten Castor-Transports wird um
das westfälische Zwischenlager Ahaus ein weitreichendes
Demonstrationsverbot verhängt. In einem 12 Kilometer
langen und etwa 600 Meter breiten Transportkorridor
würden auf den Bahngleisen alle Demonstrationen
verboten, kündigte der norddrhein-westfälische
Innenminister Franz-Josef Kniola (SPD) gestern vor dein
Innenausschuß des Düsseldorfer Landtags an. Auch fünf
der neun geplanten "Widerstandscamps", die in
der Nähe des Zwischenlagers errichtet werden sollten,
würden verboten. Der Innenminister befürchtet
gewalttätige Aktionen von bis zu 2 000 Autonomen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) verlangte von Bundesinnenminister Manfred Kanther (CDU) eine "angemessene Versorgungszusage" für mögliche Gesundheitsschäden durch atomare Strahlung bei den Bundesgrenzschutz-Beamten, die zum Schutz des Castortransports eingesetzt werden. Die Polizeigewerkschaft im Deutschen Beamtenbund beklagte, mangelnde Rückendeckung der nordrhein- westfälischen Landesregierung für die Polizei. Bundesumweltministerin Angela Merkel (CDU) warf unterdessen der Umweltorganisation Greenpeace vor, sie wolle mit unhaltbaren Behauptungen die Bevölkerung verunsichern und gegen Castor-Transporte mit Atommüll aufbringen Prüfungen hätten ergeben, daß auch bei schweren Unfällen das radioaktive Material im CastorBehälter bleibe und eine weiträumige Verstrahlung nicht erfolgen könne, erklärte Merkel in Bonn. Greenpeace hatte erklärt, mit dem erstmals für Atommülltransporte eingesetzen Castor Typ V/52 seien keine Unfalltests ausgeführt worden. Er erfülle nicht die gesetzlichen Sicherheitsanforderungen. |
Bearbeitet am:13.03.1998 /ad