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vom 24.01.1998
Auch eine Folge der BLG-Vereinbarung:
Kirche und Ärzteschaft verlassen Gorleben-Forum
| jg Gartow. Schmoren
die Atomkraft-Befürworter im Gorleben-Forum der
Samtgemeinde Gartow bald allein im eigenen Saft?
Ungewürzt vom kritischen Dialog, der ursprünglich Ziel
des Ganzen war und nun offensichtlich am Ende ist, noch
bevor er überhaupt begonnen hat? Nach BI und
Bäuerlicher Notgemeinschaft sehen nun auch die
evangelisch-lutherische Kirche und die hiesige
Ärzteschaft keinen Sinn mehr darin, in dem Gremium
mitzuwirken. Sowohl vom Klerus als auch von Dr. Dirk
Eylerts als Vertreter der Arzteschaft hat Gartow
entsprechende "Kündigungen" bekommen. Beide evangelische Kirchenkreise haben gegenüber Gartows Samtgemeinde- bürgermeister Ulrich Flöter (CDU) erklärt, daß sie sich nicht am Gorleben-Forum beteiligen. Die Kirche war gebeten worden, als Vermittler aufzutreten - mit dem Ziel, "möglichst alle relevanten Gruppen für eine Teilnahme zu gewinnen". Dieser Vermittlungsauftrag jedoch erwies sich als schwierig - eben wegen der Absagen wesentlicher Interessengruppen. Zu sätzliches Hindernis für den Vermittlungsauftrag war auf seiten der Gesprächspartner die Einschätzung, daß die Vereinbarung zwischen der Samtgemeinde Gartow und der Brennelementlager Gorleben Gesellschaft (BLG) die Teilnahme am Forum "vollends unmöglich" mache. Die Kirche bemerkt zur Vereinbarung zwischen BLG und Kommune: "Ob die Samtgemeinde Gartow mit dieser Vereinbarung als offener Gesprächspartner selbst noch qualifiziert ist, ist eine öffentlich zu diskutierende Frage." "Geld für wohlwollendes Verhalten" Auf die Vereinbarung zwisehen BLG und Samtgemeinde bezieht sich auch Dr. Dirk Eylerts, Dannenberg, in seinem Schreiben, in dem er die Teilnahme am Gorleben-Forum absagt. Der Vertrag zwischen Betreibern und Kommune sichere keine Strukturhilfe, sondern "Millionengelder für wohlwollendes Verhalten gegenüber der BLG in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft." Nach
Ansicht des Arztes müßten Aufsichtshörden den Vertrag
für ungültig erklären, und die Staatsanwaltschaft
müßte prüfen, ob strafrechtliehe Belange berührt oder
erfüllt sind. "Ein Amtsträger, der als
Gegenleistung für eine pflichtwidrige Diensthandlung
einen Vorteil fordert, sich versprechen läßt oder
annimmt, macht sich der passiven Bestechung oder
Bestechlichkeit schuldig", gibt Dr. Eylerts zu
bedenken. "Dies ist hier anscheinend nicht der Fall.
" Offensichtlich sei aber, daß die Mehrheit des SG-
Rates für die Samtgemeinde einen Vorteil fordere, sich
versprechen lasse oder annehme, "indem sie politisch
einseitige Entscheidungen zugunsten eines Geldgebers
(BLG) vertraglich für Gegenwart und Zukunft
garantiert". Die Juristen seien gefragt, ob das
nicht eine vergleichbare strafbare Handlung darstellt.
Mit Blick auf das Gorleben-Forum kommentiert Eylerts die
BLG-Gartow-Vereinbarung: "Wer derartige
Formulierungen mitverfaßt und unterzeichnet, kann nicht
erwarten, von Andersdenkenden noch als Gesprächspartner
akzeptiert zu werden." |