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vom 05.02.1998
Gegen
Castor-Transporte:
Klagen
abgewiesen
| by/Ini Lüchow. Das
Verwaltungsgericht in Braunschweig hat gestern nachmittag
drei Klagen gegen die CastorTransporte in das
Zwischenlager Gorleben abgewiesen. Die Kammer urteilte, daß die Klagen unzulässig seien, weil die drei Kläger - die Samtgemeinde Dannenberg, ein siebenjähriges Mädchen aus Breese und ein Einwohner aus Tarmitz - nicht klagebefugt seien. Damit bestätigte das Gericht die Entscheidung im Eilverfahren. Wie ein
Sprecher des Gerichtes erklärte, habe die Kammer
grundsätzlich nicht ausgeschlossen, daß es sich
Sachverhalte vorstellen könne, in denen es eine
Klagebefugnis bejahen würde. Für den zu verhandelnden
Fall treffe dies aber nicht zu, hier werde die Haltung
des Oberverwaltungsgerichtes mitgetragen. Das
Bundesamt für Strahlenschutz hatte die Transporte nach
Gorleben nach der Gefahrgutverordnung genehmigt. Nach
Ansicht der Kläger müßte zu ihrer Sicherheit jedoch
auch die strengere Strahlenschutzverordnung zum Tragen
kommen. Nikolaus Piontek, der gemeinsame Anwald des Mädchens und der Samtgemeinde, kündigte den Schritt in die nächste Instanz an. |