as Dannenberg. Ein 45jähriger Polizeihauptkommissar aus dem Raum Winsen ist vom Dannenberger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 3 600 DM verurteilt worden. Der Beamte hatte im April 1995 in Gorleben sein Tränengasgerät gegen einen unbekannten Demonstranten eingesetzt, der dadurch verletzt wurde. Der CN-Gas-Einsatz sei in dieser Situation unangemessen gewesen, sah Amtsrichter Peter Matull darin eine gefährliche Körperverletzung im Amt. Verteidigerin Frauke Zidorn die Freispruch gefordert hatte empfahl dem Polizisten, in die Berufung zu gehen.
Am 22. April 1995, drei Tage vor dem ersten Castortransport nach Gorleben, wurde die 53. Einsatzhundertschaft aus Winsen/Luhe nachmittags nach Gorleben beordert, um dort die Kreuzung von Demonstranten zu räumen. In Gorleben geriet die Kolonne rund 350 Meter vor dem Ziel ins Stocken, weil Demonstranten ständig die Fahrbahn kreuzten.
Der Hauptkommissar, der als Teilzugführer für 14 Beamte in einem kleinen Polizeibus verantwortlich war, schilderte: "Allen Beamten war nicht wohl weil es der erste Einsatz dieser GröBe für sie war. Ich hatte ein bißchen Angst." Eine Demonstrantengruppe von sechs bis acht Leuten sei mehrfach auf die Fahrbahn gelaufen, um den Konvoi anzuhalten. Andere Beamte holten die Demonstranten von der Straße. Der Hauptkommissar saß bei offenem Fenster auf dem Beifahrersitz. "Die Lage war zu gefährlich, um auszusteigen. Ich befürchtete einen Angriff auf unser Fahrzeug." Deshalb habe er das Reizgassprühgerät "einmal ganz kurz eingesetzt", dabei nicht auf eine spezielle Person, sondern auf die Gruppe gezielt. Eine Reaktion eines "Beschossenen" habe er nicht gesehen. "Ich mach' mir keinen Vorwurf. Es war eine dienstlich notwendige Situation."
Der stellvertretende Teilzugführer, ein Oberkommissar, der direkt dahinter saß, bewertete den Vorfall völlig anders. Als "Kronzeuge" hatte er das Strafverfahren durch einen Bericht ausgelöst. Er habe beobachtet wie der Hauptkommissar einem jungen Mann das CN-Gas aus etwa zwei Metern direkt ins Gesicht gesprüht habe. Der Demonstrant sei "wie von der Tarantel gestochen" umhergesprungen, habe sich weinend die Augen gerieben und vor Schmerz geschrien, als wenn er einen Anfall habe. "Dem hab' ich es aber gegeben", habe der Hauptkommissar gesagt, so freudig, "als wenn ein Jäger ein Stück Wild erlegt".
Von einem bevorstehenden Angriff sei nichts zu sehen gewesen, der Beamte hätte ungefährdet den Wagen verlassen können. Es habe eine "harmlose, etwas erregte Volksfeststimmung" geherrscht. Allein der Polizeieinsatz sei chaotisch verlaufen. In Gorleben habe die Hundertschaft sinnlos rumgestanden. "Es war ein großes Durcheinander. So etwas Konfuses hab' ich noch nicht erlebt", sagte der Oberkommissar.
Die übrigen sieben als Zeugen geladenen Beamten, die im Wagen gesessen hatten, hatten den Sprüheinsatz nicht bemerkt, so sagten sie vor Gericht aus. Die Beamten hätten sich auf den nächsten Einsatz vorbereitet.
"Weder Demonstranten noch Polizisten dürfen Körperverletzungen .begehen", mahnte Amtsanwalt Herbert Brock. Der Beamte sei im Wagen nicht bedroht gewesen, deshalb sei der CN-Einsatz ungerechtfertigt. Die Verletzung des unbekannten Demonstranten sei nicht so schwer gewesen, "sonst hätte er sich oder die BI schon gemeldet". Brock plädierte für eine Geldstrafe von 3 600 DM.
Eine Verletzung sei nicht nachgewiesen worden. Der Polizist habe korrekt gehandelt, um die Sonderrechte durchzusetzen, forderte Verteidigerin Zidorn Freispruch.
Der Hauptkommissar habe die Straftat selbst eingeräumt die Verletzung sei durch Zeugenaussagen belegt, urteilte Richter Matull. Durch den unangemessenen CN-Gas-Einsatz habe der Beamte die Fahrt zum Einsatzort sogar verzögert und die Situation unnötig verschärft, befand Matull und schloß sich der Strafforderung der Staatsanwaltschaft an.