Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.

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vom 26.10.2008

Der Castor kommt, die Demokratie geht

BI Umweltschutz kritisiert die Demonstrations- und  Versammlungsverbote

„Kommt der Castor, geht die Demokratie“ – so bringt es die Bürgerinitiative (BI) Umweltschutz Lüchow-Dannenberg auf den Punkt. Zwei Wochen vor dem erwarteten Transport der 11 Behälter mit hochradioaktiven verglasten Abfällen von La Hague nach Gorleben, versteckt im Anzeigenteil der örtlichen Elbe-Jeetzel-Zeitung zwischen Immobilien und Kontaktanzeigen, veröffentlicht die Polizeidirektion die Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts“ für die Zeit vom 9.11. bis 18.11.08 bzw. bis zum Eintreffen des Atommülltransports im Zwischenlager Gorleben. „Genau genommen ist schon der Titel der Verbotsverfügung falsch, denn es handelt sich nicht um Castoren, zum Einsatz kommt der französischer Behältertyp TN 85. Die Polizei ist auf der falschen Veranstaltung. Eine Begründung liefert sie in der Anzeige, der amtlichen Bekanntmachung, ebenso wenig, das ist konsequent“, kommentiert die BI das Verbotsritual, denn einen polizeilichen Notstand könne die Polizei eben nicht nachweisen. „Für die Beschleunigung der Müllabfuhr bleiben Grundrechte auf der Strecke,“ empört sich die Ini. Wer sich schlau machen will, müsse zudem einen Internetzugang haben oder nach Lüneburg zur Polizeidirektion fahren, um während der Dienstzeiten die Verfügung und die Begründung einzusehen. „Es ist eine Zumutung, dass Menschen, die gegen den Atommülltransport auf die Straße gehen wollen bzw. Einspruch erheben wollen, die Gründe für die drastische Einschränkung ihrer Grundrechte nicht in der Zeitung nachlesen können. Die Verbotsverfügung ist demokratiefeindlich, die Art der Veröffentlichung kundenfeindlich“, kritisiert die Initiative.

Die Polizeidirektion rekurriert nach eigenen Angaben auf Erfahrungen der letzten 10 Jahre. „Eine Abwägung der Grundrechte – Müllabfuhr gegen Versammlungsrecht – ist der Polizeidirektion fremd. Veränderungen des Protestverhaltens werden ignoriert, die Kooperationsbereitschaft der Anmelder von Demonstrationen nicht gewürdigt.“ Das sei ein krasses Missverständnis der Rolle, die die Polizei zu spielen hat: „Nicht wir, sondern die Polizei muss kooperieren, um das Demonstrationsrecht zu gewährleisten“, unterstreicht die BI-Vorsitzende Kerstin Rudek. Das Bundesverfassungsgericht habe im Gegensatz zu der Polizeiargumentation geklärt, dass sogar Blockadeaktionen dem Schutz des Versammlungsrechts unterliegen, solange sich zum Beispiel die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer Sitzblockade darauf beschränken, sich wegtragen zu lassen. Die BI verweist darauf, dass vor dem Bundesverfassungsgericht für das Aktionsgeschehen im Jahr 2003 immer noch eine Beschwerde der Atomkraftgegner gegen die Allgemeinverfügung anhängig ist.

Die Polizeidirektion aktuell ins Feld, dass unter www.castor.de zahlreiche Aktionen für den Zeitraum bis zum 9.11. angekündigt werden. Hervorgehoben wird, dass sich in diesem Jahr Vertreter der Linken aus Bergedorf und „mehrere prominente Politiker von Bündnis90/ Die Grünen“ angekündigt haben, „sowohl an der Auftaktdemo als auch bei den Sitzblockaden teilzunehmen“, zitiert die BI aus der Begründung. Ein BI-Sprecher: „Welch polizeilicher Notstand – der Argumentation!“ Die Bürgerinitiative behält sich nach anwaltlicher Prüfung und Beratung vor, gegen die Allgemeinverfügung Einspruch zu erheben.

 

Bearbeitet am: 26.10.2008/ad


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