Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.

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vom 07.07.2008

Castortransport: Juristisches Nachspiel  wegen zweistündiger Luft-Blockade

Am 9. Juli 2008 um 12:00 findet vor dem Amtsgericht Hannover die Hauptverhandlung gegen die bekannte französische Kletteraktivistin Cecile Lecomte statt. Diese hatte am 5. September letzten Jahres den Probetransport eines leeren Castorbehälters vom Typ "HAW 28 M" an Seilen über dem Schienenweg hängend zwei Stunden lang aufgehalten. Der Einsatz dieses neuen Behältertyps, der in Deutschland gebaut wird und für den Transport von hochradioaktivem Atommüll von Frankreich nach Gorleben im Jahr 2009 genutzt werden sollte, wurde Ende April 2008 wegen mangelhafter Prüfunterlagen untersagt.

In Höhe des Lüneburger Tiergartens musste der Transportzug, der aus einer Lok und zwei Waggons bestand, eine zweistündige Zwangspause einlegen. Grund dafür war die spektakuläre Kletteraktion der französischen Kletteraktivistin über der Schiene sowie eine daraufhin spontan erfolgte Sitzblockade vor dem Zug durch weitere Anti- Atomaktivisten. Der Zug stoppte unter der Kletteraktivistin, so dass sie sich kurzzeitig auf den leeren Behälter abseilen konnte. Später wurde sie durch Spezialkräfte der Bundespolizei in Gewahrsam genommen. Das Amtsgericht Lüneburg erklärte bereits im Mai diesen Jahres diese Ingewahrsamnahme für rechtswidrig.

Weitere Informationen: www.contrAtom.de

 

Bearbeitet am: 07.07.2008/ad


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