Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.

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vom 03.06.2008

Castortransport: Schadensersatz für Räumpanzer-Angriff

Durfte der Fahrer eines Räumpanzers den Traktor eines Bauern rammen, um ihn vom Protest gegen einen Castortransport nach Gorleben abzuhalten? Nein, hat eine Richterin am Landgericht Lüneburg in ihr Urteil geschrieben, und dem Landwirt aus Metzingen Schadensersatz für den zerstörten Vorderreifen zugesprochen.

Im November 2004 war es auf einem Acker am Rand der Göhrde zu Auseinandersetzungen zwischen Demonstrierenden und Polizeieinheiten gekommen, nachdem ein Weg durch Strohballen unpassierbar gemacht worden war. Diese gipfelten in einer Verfolgungsjagd zwischen Treckern und einem Räumpanzer. Nach dem vergeblichen Versuch, jemanden von den Demonstrierenden dingfest zu machen, kehrte das Sondereinsatzfahrzeug eine viertel Stunde später zum Ort des Geschehens zurück und rammte dort eine zurückgebliebene Zugmaschine.

Nach Ansicht des Gerichts stellte diese Maßnahme eine "rechtswidrige und schuldhafte Amtspflichtverletzung" dar. Eine "objektive Gefahr" habe zu diesem Zeitpunkt nicht bestanden. Dies sei rechtlich aber eine zwingend notwendige Voraussetzung für die Anwendung unmittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte. Das Verhalten des Panzerfahrers wertet die Richterin als schuldhaft, da der Schaden bewusst und gewollt herbeigeführt worden sei. Damit habe der Beamte seine Pflicht zu rechtmäßigem Verhalten verletzt.

"Richterin Göbel macht hier ein weiteres Mal deutlich, dass sich die Polizei auch im Castorgeschehen nicht zum "Herrn der Straße" machen darf", kommentiert Elisabeth Krüger von der Castorgruppe Göhrde die Urteilsbegründung. Da das beklagte Polizeipräsidium auf weitere Rechtsmittel gegen die Entscheidung verzichtet hat, ist damit unter einen langjährigen Rechtsstreit ein Schlusspunkt gesetzt. (GeschäftsNr. 2 O 72/06)

Bearbeitet am: 03.06.2008/ad


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