"Polizeilicher Notstand"?
Berufung gegen Castor- Demoverbote
Vor dem Lüneburger Obertverwaltungsgericht (OVG) findet am Donnerstag (29.05.) ab 9,30 Uhr im Saal 1 eine Berufungsverhandlung gegen die Polizeidirektion Lüneburg zu Allgemeinverfügung und ergänzender Verbote beim Castortransport nach Gorleben 2004 statt.
"Wenn jeder Castortransport ein "Polizeilicher Notstand" ist, muss eine solche Sonderrechtszone gesetzlich geregelt sein", so die Anwältin der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI), Ulrike Donat. "So etwas findet sich nicht im Versammlungsgesetz. Im Einzelfall muss abgewogen werden, ob ein Castortransport auf Kosten des Versammlungsrechtes stattfinden kann, ob Verzögerungen des Castor hingenommen werden müssen und ob der Protest jedes Jahr in einer freiheitlichen Demokratie ritualisiert verboten werden darf".
Außerdem ist die Ausdehnung der Sonderrechtszone nicht nur auf die Transportstrecken selbst, sondern auf das Gebiet "zwischen den Routen" übermäßig. So sind die Straßen von Gusborn nach Langendorf und Quickborn gar keine Transportroute. Dort hatte die BI 2004 einen "Testlauf" angemeldet, der mit Verweis auf eine Ausweichroute des Castortransports verboten wurde. Für diese Route gibt es allerdings keine Genehmigung.
Die BI hofft, dass das OVG wegen der beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laufenden Verfassungsbeschwerde zur Allgemeinverfügung 2003 eine ernsthaft Prüfung durchführt. Zur Unterstützung einer regen Prozessteilnahme bietet die BI über das Lüchower Büro (05841 4684) Vermittlung von Mitfahrmöglichkeiten an.