Zwischenlager Gorleben gerichtlich anfechtbar
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) begrüßt das Grundsatzurteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts, Anwohnern von Atomanlagen Klagerecht zu gewähren und überlegt weitere juristische Schritte gegen das Gorlebener Zwischenlager. (AZ: BVerwG 7 C 39.07) Die Kläger am AKW-Standort Brunsbüttel hatten Sicherheitsvorkehrungen gegen terroristische Angriffe auf das dortige Atommüll-Zwischenlager als unzureichend beklagt und waren in erster Instanz abgewiesen worden. Nach dem neuen Grundsatzurteil müssen Gerichte auf Verlangen der Anwohner prüfen, ob die Genehmigungsbehörden nötige Schutzmaßnahmen in zureichendem Maße beurteilt haben.
"Die Anwohner von Atomanlagen seien einem 'besonderen Risikopotenzial' - auch durch mögliche Terroranschläge - ausgesetzt, so Richter Sailer. Deshalb sei es nach Auffassung des Gerichts 'bundesrechtswidrig', ihnen das Recht auf eine gerichtliche Überprüfung ihres individuellen Schutzes etwa vor gezielten Flugzeugabstürzen oder Angriffen mit panzerbrechenden Waffen abzusprechen.
Damit sind die Rechte der Betroffenen endlich gestärkt, kommentiert der Sprecher der BI. Das Urteil ist auch als deutliche Aufforderung an Genehmigungsbehörden und Betreiber zu interpretieren, Rechte der Bevölkerung ernst zu nehmen und zügig Informationen über Gefahrenpotentiale zugänglich zu machen. Zum Gorlebener Zwischenlager hatte Greenpeace schon Ende 2001 beim Bundesamt für Strahlenschutz einen Antrag auf Widerruf der Betriebsgenehmigung gestellt. Eine gründliche Prüfung wurde zwar zugesagt, 2003 musste aber Untätigkeitsklage eingereicht werden. Erst Ende 2007 hat das BFS eine TÜV-Zusammenfassung zur Verfügung gestellt. Greenpeace prüft derzeit das