Verfassungsbeschwerde gegen Castor-Polizeikessel
Kreistagsabgeordneter wehrt sich gegen Polizeimaßnahme bei angemeldeter Versammlung
Ein Kreistagsabgeordneter aus Lüchow-Dannenberg, der bei einem Castortransport zusammen mit über 300 Atomkraftgegnern ohne Vorwarnung stundenlang von der Polizei eingekesselt wurde, hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe erhoben. Die Polizei kesselte am 10 November 2006 in Pudripp alle Anwesenden unterschiedslos ein, bevor sie eine Versammlungsauflösung aussprach, der jedoch wegen des Kessels niemand mehr Folge leisten konnte. Anlass der Polizeimaßnahmen war eine gegen 19.30 Uhr begonnene Straßenblockade von Landwirten mit 36 Traktoren, die sich gegen den zeitgleich in Frankreich startenden Transport von hochradioaktivem Atommüll nach Gorleben richtete.
Sowohl die Polizei, als auch viele Versammlungsteilnehmer, erschienen erst eine Stunde nach Beginn der Traktor-Blockade in dem Ort weit ab von der Castor-Bahntransportstrecke. Die Betroffenen nahmen einen Versammlungsaufruf zum Traditionellen Abgrillen wahr. Auch der Kreistagsabgeordnete traf dort ein, wurde mit den anderen Versammlungsteilnehmern ohne Vorwarnung eingekesselt und durfte den Kessel erst um 1.00 Uhr Nachts nach erkennungsdienstlicher Behandlung verlassen.
Ein derartiges Vorgehen ist nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes ein Verstoß gegen die Versammlungsfreiheit des Artikel 8 Grundgesetz, erläutert die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat. Die Polizei verlangte von allen nicht nur einen Identitätsnachweis (Personalausweis), sondern tätigte zusätzlich digitale Videoaufnahmen. Alle Traktoren wurden von der Polizei beschlagnahmt, obwohl die Fahrer sofort wegfahren wollten. Dadurch dauerte die Straßensperrung bis ca. 2 Uhr nachts. Gegen alle Anwesenden leitete die Polizei strafrechtliche Ermittlungsverfahren ein, obwohl sie Blockadeverantwortliche und "einfache" Versammlungsteilnehmer nicht auseinander halten konnte, so Donat.
Wie viele andere hatte auch der Kreistagsabgeordnete gegen die Freiheitsentziehung und die erkennungsdienstliche Behandlung mittels Erfassung biometrischer Daten Klage erhoben. Das Amtsgericht Dannenberg und Landgericht Lüneburg wiesen die Klage ab, ohne auch nur eine persönliche Anhörung durchzuführen. Sie hielten die Tatsache eines Ermittlungsverfahrens für eine ausreichende Begründung und setzten sich nur oberflächlich mit den Argumenten des Klägers auseinander, fasst die Rechtsanwältin zusammen. Damit hat das Gericht nach Meinung der Rechtsanwältin Ulrike Donat das im Grundgesetz garantierte Recht auf effektiven Rechtsschutz verletzt. Zudem hält sie die Einleitung von Ermittlungsverfahren ohne konkrete Verdachtsmomente gegen die einzelne Person für Willkür.
(Die Verfassungsbeschwerde trägt das Aktenzeichen 2 BvR 76/08)