Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.

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vom 24.08.2007

BI prangert Kriminalisierung von Atomkraftgegnern an

Wie erst vorgestern bekannt wurde, hat die Polizei am 16. August die Wohnung eines Bonner Atomkraftgegners durchsucht und seine EDV- Ausstattung beschlagnahmt. Das Mitglied der Anti-Atom-Gruppe Bonn sei verdächtig, öffentlich zu Straftaten aufgefordert zu haben, heißt es in dem Durchsuchungsbeschluss des Amtsgerichts Bonn. Die Atomkraftgegner hatten im Juni auf ihrer Internetseite www.antiatombonn.de   angekündigt, an den Blockaden des Bündnisses "Block G8" gegen den G8-Gipfel in Heiligendamm teilzunehmen.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) verurteilt die Hausdurchsuchung und Beschlagnahmung und fordert die Einstellung des Ermittlungsverfahrens. „Das Vorgehen der Ermittlungsbehörden dient offensichtlich ausschließlich dem Ausspionieren und der versuchten Einschüchterung von Anti- Atom- sowie Anti- G8- Protestszene“, so Kerstin Rudek, Vorsitzende der BI.

In diesen Zusammenhang gehörten auch die Razzien gegen G8-Gegner im Mai und die Verhaftung des Wissenschaftlers Andrej H. wegen angeblichen Terrorismusverdachts. "Die Willkür, mit der einzelne Personen und Gruppierungen Repressionen ausgesetzt werden, soll offenbar ein Klima der Angst schaffen, um politisch engagierte Menschen mundtot zu machen", vermutet Rudek.

Die Vorwürfe des Durchsuchungsbeschlusses beziehen sich auf das Konzept von "Block G8", das die Bonner Anti-Atom-Gruppe in ihren Artikel zitiert hatte. Von "gewaltsamem Wegdrücken" ist allerdings nirgends die Rede. Im Gegenteil: Die Atomgegner bekennen sich ausdrücklich zu "gewaltfreiem Widerstand gegen Atomkraft und G8". Gewaltfreie Blockaden sind nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes keine Straftat, sondern eine Ordnungswidrigkeit.

„Die Bonner Hausdurchsuchungen sind ein massiver Angriff auf die politische Meinungsfreiheit allgemein und auf das Demonstrationsrecht im besonderen“, so Rudek weiter. Aufgrund langjähriger Erfahrungen mit Einschränkungen dieser Art im regelmäßig rechtsfreien Raum Gorleben zu Zeiten der Castortransporte im Wendland sei man sensibilisiert für einen derartigen Verfall von Grundrechten und zeige sich solidarisch mit den Betroffenen.

 

Bearbeitet am: 24.08.2007/ad


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