Bürgerinitiative wird bespitzelt und kriminalisiert
Einschüchterungsversuche durch Polizei -- Vorstandsmitglied soll zur ED-Behandlung
Mitglieder der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg wehren sich nunmehr seit über 30 Jahren gegen die Atommüll-Beseitigungspläne im wendländischen Gorleben. Seit Anfang an werden sie von der Polizei beobachtet, bespitzelt und kriminalisiert. Auch Vorstandsmitglieder sind betroffen, so wurde eine systematische Beobachtung durch den Verfassungsschutz Ende in den Jahren 1996-98 öffentlich. Aber auch heute noch versuchen Polizeilicher Staatsschutz und die speziell eingerichtet "EG Castor" im Lüneburger Polizeipräsidium, mit fadenscheinigen Argumenten BI-Vorständler zu kriminalisieren, und führen umfangreiche Dossiers über diese. Derzeit läuft eine verwaltungsgerichtliche Auseinandersetzung über die Anordnung einer Erkennungsdienstlichen Behandlung eines mehrjährigen BI-Pressesprechers und derzeitigen Beirats.
Als Begründung für die ED-Behandlung (ursprünglich vorgesehen: Abnahme von Finger- und Handflächenabdrücken, Fotos, Feststellung "äußerer körperlicher Merkmale" und "Messungen") wurde u.a. genannt, der Betroffene sei "als Atomkraftgegner politisch motiviert". So nähme er "seit Jahren regelmäßig an Demonstrationen und Versammlungen im Rahmen des Widerstandes gegen den Transport atomarer Brennelemente teil und nimmt seine Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit intensiv wahr". Weiter sei "eine erhebliche Gefährdung von Polizeibeamten zu befürchten", und es sei "aus präventiv polizeilichen Gesichtspunkten" (...) unerlässlich, auf die potentiellen Straftäter präventiv einzuwirken und zu verhindern, dass dem negativen Beispiel eines Vorstandsmitglieds der BIU (BI Umweltschutz in Polizeijargon, d. Red.) gefolgt wird, und sich Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte steigern".
Aufgelistet wird in der Begründung für die ED-Behandlung eine Reihe von Bußgeldverfahren, Verwarnungen und eingestellten Strafverfahren, die gegen den 57jährigen Betroffenen von der Spezial-Einsatzgruppe CASTOR in den letzten Jahren angeschoben worden sind. So wurde u.a. gegen ihn als "Rädelsführer" bei einer Protestaktion vor dem Nds. Landtag am Nikolaustag 2006, bei dem u.a. Clowns die Parlamentssitzung gestört hatten, ermittelt. Die Staatsanwaltschaft hat dieses Verfahren eingestellt. Und am 9. Mai dieses Jahres soll er bei einer Protestaktion gegen einen Probe-Castortransport nach Gorleben eine Polizeiabsperrung durchbrochen und "Widerstand" geleistet haben.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hält die gezielte Anordnung einer umfangreichen ED-Behandlung (längst "üblich" sind ED-Behandlungen Foto und Video leider bei Demostrationen und Ingewahrsamnahmen durch Polizeibeamte am Ort des Geschehens) für einen bewussten Einschüchterungs- und Kriminalisierungsversuch von Atomkraftgegnern "Die "EG CASTOR", in Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz muss mit solchen Maßnahmen auch ihre eigene Existenzberechtigung nachweisen, denn bekanntermaßen ist der Gorlebener Widerstand zwar vielfältig und bunt, aber friedlich", so die BI. Dennoch reicht die bekannt geworden Datensammelwut der Polizeibehörden bis Ende der 90er Jahre zurück. Aufgelistet wurde über den Betroffenen nicht nur Teilnahme an Veranstaltungen, Anmeldungen von Versammlungen, nicht eingeleitete Bußgeldverfahren, sondern sogar eine Geschwindigkeitsübertretung in Süddeutschland. Kein einziges Verfahren hat zu einer Verurteilung geführt.
Derzeit läuft ein Eilverfahren vor dem OVG Lüneburg, mit dem sich das BI-Vorstandsmitglied gegen die ED-Behandlung wehrt. Dessen Anwältin, RAin Ulrike Donat, beklagt nicht nur auf die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme, sondern besonders auch, dass persönliche Daten, wenn einmal erhoben, nicht mehr rückholbar seien, selbst wenn die einspeisende Stelle sie wieder löscht. Es könne auch nicht kontrolliert werden, ob diese bei anderen inländischen oder ausländischen Polizeibehörden, Geheimdiensten oder Sicherheitsbehörden weiterhin gespeichert werden. Gemäß ATDG (Anti-Terror-Datei-Gesetz) und infolge der Entwicklung der Zusammenarbeit europäischer Sicherheitsbehörden mit Abkommen über Datenaustausch, Rechtshilfe, Fluggastdaten "entwickle eine Einspeisung in die Erkennungsdienstdatei ein Eigenleben". So könne "eine Einreise in die USA unter Einschluss eines Transitfluges über einen US.amerikanischen Flughafen bei Zugriff auf die über den Antragsteller erhobenen Daten auf diese Weise unmöglich werden". Bereits die Tatsache, daß er in einer erkennungsdienstlichen Datei erfaßt sei, mache ihren Mandanten zum Sicherheitsrisiko.