Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.

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vom 05.08.2007

Bürgerinitiative wird bespitzelt und kriminalisiert

Gorleben: Einschüchterungsversuche durch Polizei -Vorstandsmitglied soll zur ED- Behandlung

Ein mehrjähriger Pressesprecher und derzeitiger Beirat der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) wehrt sich in einer verwaltungsgerichtlichen Auseinandersetzung gegen die Anordnung einer polizeilichen Erkennungsdienstlichen Behandlung (ED).

Der Vollzug einer ED-Behandlung wird u.a. mit dem Vorwurf begründet, der Betroffene sei "als Atomkraftgegner politisch motiviert". So nähme er "seit Jahren regelmäßig an Demonstrationen und Versammlungen teil und nimmt seine Grundrechte auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit intensiv wahr". Weiter sei "eine erhebliche Gefährdung von Polizeibeamten zu befürchten". Es sei "aus präventiv polizeilichen Gesichtspunkten" unerlässlich, auf die potentiellen Straftäter präventiv einzuwirken und zu verhindern, dass dem negativen Beispiel eines Vorstandsmitglieds der BI gefolgt wird und sich Widerstandshandlungen gegen Polizeibeamte steigern". Aufgelistet wurde über den Betroffenen sogar eine Geschwindigkeitsübertretung in Süddeutschland. Kein Verfahren gegen den Atomkraftgegner hat zu einer Verurteilung geführt.

Die BI hält die gezielte Anordnung einer umfangreichen ED-Behandlung gegen ihren Vorstandskollegen für einen „Einschüchterungs- und Kriminalisierungsversuch von Atomkraftgegnern“. Die "Ermittlungsgruppe CASTOR" wolle in Zusammenarbeit mit dem Staatsschutz mit solchen Maßnahmen auch ihre eigene Existenzberechtigung nachweisen. Die Datensammelwut der Polizeibehörden über Atomkraftkritiker reiche bis Ende der 90er Jahre zurück.

Derzeit läuft ein Eilverfahren vor dem OVG Lüneburg, mit dem sich das 57jährige BI-Vorstandsmitglied gegen die angedrohte ED-Behandlung wehrt. Dessen Hamburger Anwältin, Ulrike Donat, beklagt nicht nur die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme, sondern besonders auch, dass persönliche Daten, wenn einmal erhoben, nicht mehr rückholbar seien, selbst wenn die einspeisende Stelle sie wieder lösche. Es könne auch nicht kontrolliert werden, ob diese bei anderen inländischen oder ausländischen Polizeibehörden, Geheimdiensten oder Sicherheitsbehörden weiterhin gespeichert werden.

„Gemäß Anti-Terror-Datei-Gesetz und infolge der Entwicklung der Zusammenarbeit europäischer Sicherheitsbehörden mit Abkommen über Datenaustausch, Rechtshilfe, Fluggastdaten entwickelt eine Einspeisung in die Erkennungsdienstdatei ein Eigenleben“, erläutert Donat. So könne "eine Einreise in die USA unter Einschluss eines Transitfluges über einen U.S.-amerikanischen Flughafen bei Zugriff auf die über den Antragsteller erhobenen Daten auf diese Weise unmöglich werden". Bereits die Tatsache, dass er in einer erkennungsdienstlichen Datei erfasst sei, stilisiere den Atomkraftgegner zum Sicherheitsrisiko. „Tatsächliche Sicherheitsrisiken sind Pannen-Atomkraftwerke und die ungelöste Entsorgung des Atommülls und nicht die Menschen, die in grundrechtlich verbriefter demonstrativer Form auf die Missstände aufmerksam machen“, ergänzt BI-Sprecher Francis Althoff.

Diese Pressemitteilung in Langfassung:
http://www.castor.de/presse/biprmtlg/2007/quartal3/0802b.html

 

Bearbeitet am: 05.08.2007/ad


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