Castortransport - Schmerzensgeld für brutalen Polizeiübergriff
Die 2. Zivilkammer des Landgerichts Lüneburg hat einem Landwirt aus Vastorf wegen eines rechtswidrigen Polizeieinsatzes bei einem Castortransport nach Gorleben ein Schmerzensgeld von 3.000 zugesprochen. Hintergrund: Im November 2004 verrichtete der Landwirt mit seinem Gabelstapler Arbeiten vor seinem einen halben Kilometer von der Castor-Bahntransportstrecke entfernt liegenden Hof. Dort zogen ihn Polizisten brutal von seinem Arbeitsgerät und bedrohten ihn mit einer Pistole. Danach wurde er in Handschellen abgeführt und in eine Gefangenensammelstelle nach Lüneburg verbracht. Begründet wurde der rechtswidrige Übergriff mit der Vermutung, der Landwirt wolle den Castortransport blockieren.
Der Richter am Landgericht Dr. Bernd Gütschow hielt diese Begründung für nicht nachvollziehbar und sprach dem Betroffenen ein Schmerzensgeld zu. Die Annahme der Polizei, der Landwirt habe die Durchfahrt des Castortransportes stören wollen, entbehrte jeglicher Grundlage.
Der Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg kommentiert: Bei Castortransporten nach Gorleben sind regelmäßig so viele Beamte im Einsatz, wie für den G8-Gipfel in Heiligendamm angekündigt. Eine lange Kette von gewonnenen Gerichtsverfahren zu rechtswidrigem Polizeiverhalten rund um Gorleben zeigt drastisch, dass die Geschäfte der Atomwirtschaft mit Demokratie und Grundrechten nicht vereinbar sind. Auch unter diesen Aspekten gehört der untaugliche Atomstandort Gorleben sofort geschlossen, bevor von unbesonnenen Einsatzkräften noch mehr Menschen in Gefahr gebracht werden.