Castorsicherheit in Frage gestellt
BI warnt: Gutachten zu Flugzeugabsturz hinfällig
Auf der wendländischen Castortransportstrecke zwischen dem Verladekran in Dannenberg und dem Zwischenlager in Gorleben kam es heute den ganzen Vormittag über zu Blockaden eines Probe - Castortransports. Der Transport wurde von über 100 Atomkraftgegnern an 8 verschiedenen Orten behindert. Durch Sitzblockaden, das Abstellen von Fahrzeugen und einem Trecker auf der Fahrbahn verlängerte sich die Fahrtzeit des Probe - Castors von einer halben Stunde auf einen halben Tag. Die Bürgerinitiative Umweltschutz ist erfreut über den spontan geäußerten Protest, der auch an einem Werktag und ohne Vorlaufzeit unüberhörbar stattfand.
Der angelieferte französische Behältertyp TN 85 unterscheidet sich erheblich von den bisherigen Castoren, bei denen Kunststoffstäbe als Abschirmung gegen Neutronenstrahlung in der Behälterwand integriert sind. Da dieser hingegen nur eine äußere Abschirmung vorweisen kann, ist für den Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) sowohl die lückenlose Abschirmung von Neutronen- als auch Gammastrahlung vor allem im Deckelbereich in Frage gestellt:
Mit der Einlagerung dieses Behältertyps ist das Gutachten der Reaktorsicherheitskommission (RSK) zum Kerosinbrand bei einem Flugzeugabsturz auf die Zwischenlagerhalle aufgrund falscher Voraussetzungen hinfällig. Bei der Berechnung des Brandverlaufes in der Halle, hat man die Wärmekapazität des Metalls bei einem anderen Behältertyp, nämlich dem HAW 20/28 zu Grunde gelegt. Beim TN 85 wird jedoch der Abbrand des Kunststoffes außerhalb der Behälterwand die Temperaturentwicklung entscheidend beeinflussen. Ein Schwelbrand des inneren Kunststoffes, wie er in der RSK-Studie für die bisherigen HAW-Behälter unterstellt wird, ist damit logischerweise ausgeschlossen. Der TN 85 mit dem äußeren Kunststoff als zusätzliches Brandpotential kann im Katastrophenfall wohl eher als Atommüllfackel bezeichnet werden, fasst der BI-Sprecher zusammen.
Die BI fragt nun in einem Schreiben an das Bundesamt für Strahlenschutz nach, warum unter diesen fragwürdigen Umständen überhaupt der heutige Probetransport genehmigt wurde. Schließlich ist die Grundlage einer Einlagerungsgenehmigung offensichtlich in Frage zu stellen.