BI-Klage gegen Versammlungsverbotszonen zum Castortransport
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) hat gegen ein von der Polizeidirektion Lüneburg verhängtes weiträumiges Versammlungsverbot zum Castortransport Klage beim Lüneburger Verwaltungsgericht eingereicht. Wir lassen uns eine grundrechtefreie Sonderrechtszone nicht bieten und wollen erwirken, dass die Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechtes innerhalb eines Korridors für den Castor-Transport aufgehoben wird, fasst der BI-Sprecher zusammen.
In der Klage-Begründung heißt es u.a.: Die Klägerin ist eine bekannte Bürgerinitiative, die seit 30 Jahren gegen die Nutzung der Atomenergie und die Lagerung von Atommüll in Gorleben eintritt. Sie veranstaltet u.a. bei jedem Castor-Transport Protestkundgebungen vor Ort, so auch in diesem Jahr. Die Beklagte erlässt zu jedem Castor-Transport stereotyp Versammlungsverbote per Allgemeinverfügung, seit 2001 im gleichen räumlichen Bereich, jeweils auf der Basis fragwürdiger Gefahrenprognosen unter Berufung auf polizeilichen Notstand. Eine von der BI im letzten Jahr eingereichte Verfassungsbeschwerde gegen die regelmäßigen Versammlungsverbotszonen ist noch anhängig.
Ulrike Donat, die Rechtsanwältin der BI bemängelt: Auch in diesem Jahr ist die Ermittlung der entscheidungserheblichen Tatsachen zur Gefahrenprognose der angefochtenen Verfügung unvollständig und fehlerhaft. Die fehlenden abwägungserheblichen Tatsachen und Umstände ergeben sich im Detail mit Nachweisen, Quellen und Fundstellen aus der Bekanntmachung der Freien Republik Wendland - Allgemeinverfügung gegen Atomwirtschaft und Polizeiwillkür, veröffentlicht auf vier Seiten in der Elbe-Jeetzel-Zeitung vom 21.10.2006. Diese von über 1600 Unterzeichnern getragene Allgemeinverfügung über die Beschränkung des Versammlungsrechts für Atomwirtschaft und Polizei im Raum Gorleben enthält als Begründung eine detaillierte Gefahrenprognose über Atomenergie und Polizeiwillkür. Eine Reaktion von Atomkraftgegnern auf die alljährlich von der Bundesregierung ins Wendland entsandte Besatzungsmacht, die Profitinteressen der Atomindustrie gegen grundrechtlich verbrieftes Recht der Bevölkerung durchknüppelt, erläutert der BI-Sprecher.
Der BI-Sprecher moniert weiter, dass trotz Gesprächen mit der Polizeidirektion wenige Tage vor dem Transporttermin immer noch keine Genehmigungen oder Verbote über von der BI bereits vor Wochen angemeldete Versammlungen schriftlich vorliegen. Dadurch wird die von uns rechtzeitig einzuleitende rechtliche Gegenwehr gegen Verbote seitens der Polizeidirektion unzumutbar erschwert.
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