Gezielter Terror aus der Luft
Petition verschwand im Kompetenznebel
Welche Maßnahmen Bund und Länder nach dem Anschlag auf das World Trade Center am 11. September 2001 ergreifen wollen, um kerntechnische Anlagen verstärkt zu sichern, wollten verschiedene Petenten aus Umweltverbänden mit einer Eingabe an den Deutschen Bundestag am 8. Oktober 2001 wissen. Die Unterzeichner waren - und sind - der Auffassung, dass § 17 des Atomgesetzes zum Tragen kommen müsse. Der § 17 Abs. 5 des Atomgesetzes sieht den Widerruf von Betriebsgenehmigungen vor, wenn dies - so der Wortlaut - wegen einer erheblichen Gefährdung der Beschäftigten, Dritter oder der Allgemeinheit erforderlich ist und nicht durch nachträgliche Auflagen in angemessener Zeit Abhilfe geschaffen werden kann. Weder eine Reaktorkatastrophe noch ein Unfallszenario wie der gezielte Flugzeugabsturz auf eine kerntechnische Anlage dürften nach dem 11. September als hinnehmbares Restrisiko eingestuft werden. Atomkraftwerke und auch Brennelementzwischenlager sind aber für diese möglichen Unfallszenarien nicht ausgelegt und folglich zu schließen, fasst Rosi Schoppe als Mitunterzeichnerin und Vorsitzende der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg zusammen.
Im Februar 2005 (!) erhielten die Unterzeichner einen Zwischenbescheid des Bundestages, die Petition sei eingetroffen und der Zuständigkeit halber an das Land Niedersachsen weitergeleitet worden. Nach viereinhalb Jahren liegt die Antwort nun vor. Was real seit dem 11. September veranlasst wurde, lässt sich kurz und knapp zusammenfassen: Zugangsbeschränkungen, verstärkte Zugangskontrollen und Personenüberprüfungen.
Natürlich wurden auch Studien in Auftrag gegeben. Die Gesellschaft der Anlagen- und Reaktorsicherheit mbH (GRS) hatte im Auftrag des Bundesumweltministeriums am 30. Januar 2003 den fünf Ländern, in denen Atomkraftwerke betrieben werden, ein Gutachten vorgelegt. Untersuchungsschwerpunkte waren die mechanischen und thermischen Einwirkungen auf fünf repräsentative Kraftwerke. Das Eingeständnis ist nachlesbar, allerdings nicht in der Beantwortung auf die Petition. Handlungsbedarf gäbe es bei 11 der noch verbliebenen 18 Atommeiler. So sind die sechs Siedewasserreaktoren in Deutschland nicht gegen Abstürze großer, mittlerer wie kleiner Flugzeuge ausgelegt.
Die Mehrheitsfraktion des niedersächsischen Umweltausschuss widmet sich in der Antwort auf die Petition jedoch nicht der Frage, ob oder wie anlagenspezifische Schutzmaßnahmen ergriffen werden können, sondern wie die Ergebnisse der Studie an die Öffentlichkeit geraten konnten: Die GRS-Studie wurde als vertraulich eingestuft, um potenziellen Tätern keine Anhaltspunkte für evt. Terroranschläge zu geben. Bedauerlicherweise wurden die wichtigsten Ergebnisse der vertraulichen GRS-Studie in Form eines BMU-internen Vermerks von österreicherischen Grünen im Januar 2004 auf dem Mariannenplatz in München als Flugblatt verteilt...Die BMU-internen Ermittlungen zur Frage, wie die VS-vertraulichen Informationen an die Öffentlichkeit gelangen konnten, sind noch nicht abgeschlossen.
An die Öffentlichkeit gelangt sind auch Untersuchungen des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) zu den Auswirkungen eines gezielt herbeigeführten Flugzeugabsturzes auf Brennelementzwischenlager. Sie sind im Internet nachlesbar unter www.bfs.de/transport/publika/flab18062003. Das Bundesamt ist zuständige Genehmigungsbehörde für die Errichtung der Zwischenlager und räumt in jener Publikation ein, dass ein terroristischer Flugzeugangriff nicht mehr ausgeschlossen werden kann.
In der Antwort auf die Petition werde in keinem Wort auf die Zwischenlager eingegangen, kritisiert die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg. Die Berechnungen zur Brandlast seien unhaltbar, weil die Rechengrundlage auf die Daten eines Landeanflugs und nicht auf einen gezielten Anschlag abgestellt wurden, außerdem wurde übersehen, dass die Moderatorstäbe in den Brennelementbehältern einen ähnlichen Heizwert wie Kerosin hätten. Ein Terror-Anflug auf ein Zwischenlager habe katastrophale Auswirkungen.
Die AKW-Betreiber würden gern, so ihr eigener konstruktiver Beitrag, mit dem sie an die Öffentlichkeit gingen, die Reaktoren vernebeln, wenn die Gefahr im Anflug ist. Die Mehrheitsfraktion des niedersächsischen Umweltausschusses spielt auf diesen Vorschlag an, der bislang einmal ist und nach seiner Realisierung eine Schutzverbesserung darstellen könnte.
So bleibt den Petenten viereinhalb Jahre nach dem Anschlag auf das World Trade Center die nüchterne Erkenntnis, dass außer den Zugangsbeschränkungen und Personenüberprüfungen, die es schon immer gab, sich lediglich ein unfruchtbarer Kompetenzstreit zwischen Bund und Ländern ergeben hat, vergleichbar anderen Politikfeldern, sei es die Vogelgrippe oder der Hochwasserschutz. Dieses Rollenverständnis - der Bund formuliert das Problem und die Länder haben die Lösung zu bringen - lehnen die betroffenen Länder nachdrücklich ab, bockt der Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages klar.