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vom 08.11.2005

BI: „Atommüllproduktionsverbot statt Demonstrationsverbot“

Gorleben: Auf 70 km Länge und bis zu 1 km Breite kein Versammlungsrecht

Die Polizeidirektion Lüneburg hat voriges Wochenende eine erneute Allgemeinverfügung über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts im Zusammenhang mit dem geplanten Castortransport nach Gorleben bekannt gegeben. Damit sind selbst angemeldete Demonstrationen in einem Korridor von 70 km Länge und bis zu 1 km Breite verboten. Die Demonstrationsverbotszone ist für Spontanversammlungen vom 19. bis 29. November und angemeldete Versammlungen vom 21. bis 29. November anberaumt.

Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI) fordert stattdessen von den Verantwortlichen in Atomindustrie und Politik ein „Atommüllproduktionsverbot, statt ein Demonstrationsverbot“. „Nicht die Menschen im Wendland sind gefährlich, sondern die Atomkraftwerke und ihre radioaktiven Hinterlassenschaften“, kritisiert der BI-Sprecher. In der fünf Zeitungsseiten füllenden Prognose angeblicher Gefahren, die von angemeldeten Demonstrationen ausgehe, werde die Gefährdung der Bevölkerung durch das immense Strahlenpotential der Castorbehälter komplett ausgeblendet. Als gefährlich würden ausschließlich Proteste gegen die mit Polizeigewalt durchgesetzten Gefährdungen durch die Atomindustrie eingestuft.

Vollkommen ignoriert werde darin ebenfalls, dass die in der „Gefahrenprognose" aufgelisteten Aktionen gegen Castortransporte nie aus angemeldeten Demonstrationen hervorgingen, sondern unabhängige Aktionen von Einzelnen oder Gruppen waren. Absurd sei es obendrein, ausgerechnet Verstöße gegen die Versammlungsverbotszonen der letzten Jahre aufzulisten. „Ohne Versammlungsverbotszone gäbe es schließlich auch keine Verstöße dagegen", stellt der BI-Sprecher klar. „Das ist eine inszenierte künstliche Kriminalisierung von Atomkraftkritikern, die das grundrechtlich verbriefte Recht auf Demonstrationsfreiheit und freie Meinungsäußerung wahrnehmen wollen". Gefahr bestehe durch den Castortransport auch für den Erhalt der Grundrechte auf körperliche Unversehrtheit und informationelle Selbstbestimmung. „Etwaige Verstöße gegen das Versammlungsverbot kann doch logischerweise nur die polizeiliche Verhängung des Versammlungsverbotes selbst produzieren".

Einer der wenigen nachvollziehbaren Sätze der Allgemeinverfügung sei das der BI zugeordnete Zitat: „Jeder Castorbehälter, der ins das Zwischenlager in Gorleben gelange, zementiert nach Auffassung der Bürgerinitiative den Standort Gorleben als nukleares Entsorgungszentrum". „Ergänzt werden müsste hier nur, das seit Anfang der Achtziger Jahre bekannt ist, dass das geplante Endlager in Gorleben radioaktive Stoffe nicht vor dem Eintritt in die Biosphäre abhalten kann", so der BI-Sprecher. Außerdem sei richtig erkannt worden, dass der Widerstand gegen Gorleben „bunt, fantasievoll und vielfältig ist". Diese eigentlich sympathische Beschreibung sei aber mit Sicherheit kein Grund dafür, wie in den letzten Jahren geschehen, Tausende Atomkraftgegner von einer fünfstelligen Zahl an Polizisten in Gewahrsam nehmen zu lassen und sogar nicht einmal davor zurückzuschrecken, ganze Dörfer im Wendland stundenlang einzukesseln. Die BI hat gegen Versammlungsverbote der vergangenen Jahre Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Francis Althoff 05843 986789

Die komplette Allgemeinverfügung kann eingesehen werden unter: http://www.castor.de/recht/2005/allvfg1105.html

Bearbeitet am: 07.11.2005/ad


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