| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 26.11.2004
| Das Recht auf Versammlungsfreiheit ist eines der wichtigsten Rechte in
einem demokratischen Staat. Dass dieses Grundrecht während der CASTOR-Tage 2004 erneut
durch eine Allgemeinverfügung
der Bezirksregierung Lüneburg außer Kraft gesetzt wurde, wird die Bürgerinitiative
Umweltschutz Lüchow-Dannenberg (BI) auch diesmal nicht hinnehmen. Im sogenannten Eilverfahren hatte die BI vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg einen Teilerfolg errungen, wonach die Allgemeinverfügung teilweise als rechtswidrig außer Kraft gesetzt wurde. Dieser Beschluss wurde vom Oberverwaltungsgericht dann allerdings wieder gekippt. Nun will die Bürgerinitiative im Hauptverfahren erstreiten, dass sowohl die Allgemeinverfügung, als auch das daraufhin ergangene Versammlungsverbot für einen angemeldeten Testlauf unter dem Motto Fit gegen den CASTOR zwischen den Orten Groß-Gusborn und Langendorf in der CASTOR-Woche am 8. November als rechtswidrig festgestellt wird. Die Bezirksregierung Lüneburg hatte sich in ihrer Argumentation auf einen polizeilichen Notstand berufen, und in ihrer Gefahrenprognose auf einen Gesamtzusammenhang der Widerstandsgruppen berufen, und Indizien zusammengebastelt, die propagandistisch aufgebläht, aber nicht objektiv, belegt und beurteilt worden sind, was die eigentliche Aufgabe für eine Bewertung durch die Behörde gewesen wäre. Ein polizeilicher Notstand war selbst gemäß der Presseverlautbarungen der Polizeieinsatzleitung niemals gegeben. In einer Materialiensammlung der Bezirksregierung waren für die Gefahrenprognose auch bundesweite, bzw. Internetseiten aus anderen Regionen einbezogen worden. Nach einer solchen Logik müsste als letzte Konsequenz ein bundesweiter polizeilicher Notstand festgestellt werden. Eine Bannmeile für CASTOR-Transporte, so die Anwältin der BI, Ulrike Donat in der Klageschrift, könne nicht per Verwaltungsakt oder Allgemeinverfügung erfolgen. Bannmeilen seien nur zum Schutz von Verfassungsorganen, und auch dann nur durch gesetzliche Regelung zulässig. Auch die Abwägung der Rechtsgüter einerseits das hochrangige Grundrecht auf Versammlungsfreiheit von Bürgern, die ihre begründeten Bedenken gegen Atomenergienutzung, Eignung des Salzstocks Gorleben für eine Endlagerung, die Risiken der CASTOR-Transporte und die ungeklärte Entsorgungsfrage deutlich machen, andererseits das Transportrecht der Atomkonzerne sei falsch. Es gibt noch nicht einmal die völkerrechtliche Verpflichtung zum Transport, auf die in der Allgemeinverfügung begründend bezug genommen wird. Weiter verletze der übermäßige zeitliche und räumliche Geltungsbereich das Verhältnismäßigkeitsprinzip. Bisherige Gerichtsentscheidungen gingen von einem eng begrenzten Transportkorridor aus, der von Versammlungsverboten betroffen sei; ein Demonstrieren in Sichtweite des Transportes sei möglich. Tatsache aber ist, dass erneut wesentliche Zufahrtsstraßen und -Wege in den Demo-Verbotsraum einbezogen wurden. Der Landbevölkerung wurde beispielsweise am 7. November 2004 von der Polizei unter Verweis auf das Versammlungsverbot die Zufahrt zu einer Diskothek in Langendorf verwehrt, und den Betroffenen empfohlen, doch mehrere Kilometer weit zu Fuß zu gehen. Erst durch Intervention der Europa-Abgeordneten Rebecca Harms bei der obersten Einsatzleitung wurde die Zufahrt wieder ermöglicht. Die Menschen, die nicht nur im Wendland gegen die unverantwortliche Atompolitik protestieren, werden sich auch durch Allgemeinverfügungen nicht ihr Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit nehmen lassen, fasst ein Sprecher der Bürgerinitiative zusammen. Nach dem achten CASTOR-Transport nach Gorleben müsste Polizei und Politik allmählich begriffen haben, dass diese Atompolitik niemals sozialverträglich sein kann, sondern nur mit polizeistaatlichen Mitteln gegen den Widerstand der Menschen durchzusetzen ist. Und auch das hat der Transport 2004 gezeigt: Die Entschlossenheit der Atomkraftgegner nimmt nicht ab, sondern zu. Es gibt nur eine sozialverträgliche Lösung : Abschalten aller Atomanlagen sofort!, so die BI. Die gerichtlichen Auseinandersetzungen verursachen riesige Kosten. Daher ist die Bürgerinitiative dringend auf Spenden angewiesen, die steuerlich geltend gemacht werden können.
Dieter Metk 05841 / 6451 (Bitte sehr lange klingeln lassen) |
Bearbeitet am: 26.11.2004/ad