| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 20.11.2004
| Ein Schwarzbau
sei der Ausbau des Endlagerbergwerks Gorleben, meint der Bundesumweltminister Jürgen
Trittin. Deshalb plädiert er für ein Endlagersuchgesetz und will ausgerechnet die
Finanziers des Schwarzbaus mit der Endlagerauswahl beauftragen. Zuletzt hatte Trittin auf dem Parteitag der Grünen in Melle dieses Eingeständnis wiederholt: Was da (in Gorleben) gemacht worden ist, ging über die Erkundung hinaus. Der Salzstock in Gorleben sei atomrechtlich nicht genehmigt und deshalb nichts anderes als ein Schwarzbau, sagte der Minister. Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg e.V. wertet dies als spätes Schuldeingeständnis und kontert nun mit einer Strafanzeige. Der Ausbau des Endlagerbergwerks auf der Grundlage des Bergrechts und ohne atomrechtlichen Planfeststellungsbeschluß sei rechtsfehlerhaft. Mit einer Strafanzeige gegen Verantwortliche des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS) sollen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen angeschoben werden, begründet ein BI-Sprecher diesen Schritt. Ein Schwarzbau gehört stillgelegt und abgerissen. Nichts anderes müsse für das angebliche Erkundungsbergwerk gelten. Jürgen Trittin erinnere gewollt oder ungewollt an die juristischen Tricksereien Anfang der 80er Jahre, die zu den Kuriositäten bei der Standortfestlegung auf Gorleben gehören. Im Speisewagen eines IC zwischen Dortmund und Hannover wurde der Hamburger Geschichtsprofessor Dr. Helmut Bley bekanntlich Ohrenzeuge eines Gesprächs zwischen einem Ministerialbeamten der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), der sich für das Planfeststellungsverfahren in Gorleben als zuständig erklärte, und Prof. Heintze, dem verantwortlichen Leiter der Vorläufer- Behörde des Bundesamtes für Strahlenschutz. Inhalt war die Frage, wie man den Schacht für eine Erkundungsbohrung so auslegen könne, dass er für das Endlager bereits geeignet sei, ohne damit die atomrechtlichen Verfahren (...) in Gang zu setzen d.h. diese zu umgehen. (Quelle: Atomrecht, Bergrecht, Umrecht. In: Zur Sache Nr. 8 (2003), BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg) Eine Schachtbreite von 3,5 4 Metern wäre für eine Erkundung ausreichend gewesen, gewählt wurde aber die Endbreite von 7,5 Metern, die für den Betrieb als Atommüllendlager vonnöten ist. Trotz einer Rechtsexpertise von Prof. Dr. Rüdiger Breuer/Trier (Juni 1981), das Gebot einer grundrechtskonformen Verfahrensgestaltung erfordere eine atomrechtliche und bergrechtliche Zulassung der Erkundung, wurde auf eine atomrechtliche Planfeststellung verzichtet und klagebefugten Dritten wurde die grundrechtsrelevante vorgängige Verfahrensbeteiligung abgeschnitten. Es ist deshalb richtig, von einem Schwarzbau zu reden, weil der gesamte Gorleben- Endlagerkomplex mit den oberirdischen Bauten, den Schächten und den Konturen eines Bergwerks mit den Stollen nicht auf atom- und bergrechtlichen Füßen steht, begründet die BI ihren Schritt. Im Ausbau des Erkundungsbergwerks Gorleben sehen die Atomkraftgegner einen Verstoß gegen den § 46, Absatz 1, Ziffer 2 des Atomgesetzes (ATG), (als weil ohne atomrechtliche Genehmigung eine Atomanlage errichtet wird. Wolfgang Ehmke 0171.54 54 684 oder 0090.536.503 78 34 |
Bearbeitet am: 20.11.2004/ad