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vom 07.11.2004

Grundrechte verteidigen - Castor stoppen

Kundgebung gegen Allgemeinverfügung und Castor-Transporte

Die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg hat heute eine Kundgebung unter dem Motto "Grundrechte verteidigen - Castor stoppen bei der zuständigen Versammlungsbehörde angemeldet. Diese Veranstaltung wird außerhalb der Verbotszone im Abstand von 50 Metern von der Transportstrecke stattfinden, am Montag, d. 8. 11. 04 ab 13 Uhr, genau zu der Zeit, zu der ursprünglich der verbotene "Testlauf - Fit gegen den CASTOR" stattfinden sollte. Als Ort ist die Wiese nahe Splietau vorgesehen, wo im letzen Jahr die Abschlusskundgebung stattgefunden hatte.

"Wir lassen uns das Demonstrationsrecht nicht nehmen", erklärt dazu ein Sprecher der BI. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor zwei Jahren im Eilverfahren deutlich gemacht, dass außerhalb des Verbotskorridors Versammlungen durchgeführt werden könnten:

"Es ist Veranstaltern einer Versammlung auch zumutbar, bei deren Planung auf den in der Allgemeinverfügung beschriebenen Korridor Rücksicht zu nehmen und insbesondere einen Verlauf des Aufzugs zu vermeiden, der räumlich sowohl in dem Korridor als auch außerhalb liegt. (. . .) Es steht den Antragstellern frei, Anmeldungen für Versammlungen außerhalb des Korridors vorzunehmen", entschied das BVG am 26. 3. 2001 (BVerfG, 1 BvQ 15/01). "Wir werden nicht zulassen, dass das Grundgesetz regelmäßig außer Kraft gesetzt wird, wenn im Interesse der Atomindustrie Jahr für Jahr CASTOR-Transporte mit unglaublicher Polizeigewalt durch Gesetz werden".

Insbesondere, da die nach Gorleben gekarrten Behälter mit hochstrahlenden Abfällen im "Endlager" niemals gelagert werden dürfen. Jürgen Trittin hatte kürzlich das 'Endlager' als 'Schwarzbau' bezeichnet. Wenn eine Privatperson sich einen Schuppen 'schwarz' in den Garten stellt, muss er diesen abreißen. Insofern müsste der Umweltminister die ihm unterstehende Behörden dazu veranlassen, das 'schwarz' errichtete Bergwerk zuzuschütten und den ursprünglichen Zustand wieder herstellen zu lassen. "Stattdessen erteilt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) immer wieder Transportgenehmigungen und verschärft damit den Entscheidungsdruck auf den Endlagerstandort Gorleben. Unter Vortäuschung falscher Tatsachen wir von "Völkerrechtlich bindenden Verträgen" gesprochen, wo lediglich ein Stillhalteabkommen mit der Industrie vereinbart wurde.

"Wir dürfen nicht zulassen, dass für Industrie und Polizei Sonderrecht zementiert wird", so der BI- Sprecher.

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Bearbeitet am: 07.11.2004/ad


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