| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 29.08.2004
| Am 4. September findet am Verwaltungsgericht Lüneburg ab 10 Uhr eine
Verhandlung zu einer Klage der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg (BI)
gegen Beschneidungen des Demonstrationsrechts statt. Trotz grundrechtlich
verbrieftem Recht auf Versammlungsfreiheit legt die Lüneburger Bezirksregierung
selbstherrlich vor und bei Castortransporten nach Gorleben seit Jahren umfangreiche
Demonstrationsverbotszonen entlang der Transportstrecke fest, so die BI. Die im
Wendland ansässigen Atomkraftgegner bewerten dieses Vorgehen als reine
polizeitaktische Maßnahme, die elementare Funktionsweisen eines demokratischen
Gemeinwesens ad absurdum führe. Die BI wirft der Bezirksregierung vor, sie mache sich zur Handlangerin von Polizei und BGS. Es gäbe keinerlei konkrete Anhaltspunkte, die belegen könnten, dass der Konflikt um Gorleben zu einer polizeilichen Notstandssituation führe. Alljährlich würde als Begründung für Allgemeinverfügungen in fragwürdigen Prognosen erhebliches Gewaltpotential seitens der Demonstrationsteilnehmer unterstellt. Genauso regelmäßig bewerte dagegen die Polizeiführung im Nachhinein das Verhalten der Demonstranten als fair. Trotzdem würde weiterhin am Potpourri der Unterstellungen und Legenden festgehalten. Das Bundesverfassungsgericht hielt im wegweisenden Brokdorf- Urteil fest, Versammlungsverbote seien das letzte einzusetzende Mittel. Der jahrzehntelange gesamtgesellschaftliche Konflikt um Atomkraft und ein potentielles Endlager Gorleben sei ein politischer, so die BI. Es ist demokratieunwürdig, seitens der eigentlichen Adressaten der Proteste, nämlich der in Verantwortung stehenden Politik, den Atomkonflikt auszusitzen und stattdessen einen Notstand und reine Auseinandersetzung zwischen Atomkraftgegnern und Polizei zu inszenieren, fasst ein BI-Sprecher zusammen. Wir lassen uns nicht über Grundrechtaushebelungen unsere politische Artikulation in Versammlungen verbieten und werden uns auch beim nächsten Transport im November fantasievoll das Grundrecht auf freie und wahrnehmbare Meinungsfreiheit in Anspruch nehmen. Verboten werden muss der gefährliche Weiterbetrieb der Atomanlagen, nicht Proteste dagegen. Für die Teilnahme am Verhandlungstermin zu den Demonstrationsverboten in den Jahren 2001 bis 2003 ruft die BI zu Fahrgemeinschaften auf. Treffpunkte für Interessierte sind um 8 Uhr der Gildehausparkplatz Lüchow und um 8.30 Uhr der Minimalparkplatz in Dannenberg. für Donnerstag, 2. September, 9:30 Uhr Verhandlungstermin: Pressekonferenz nach der Verhandlung Francis Althoff 05843-98 6789 |
Bearbeitet am: 30.08.2004/ad