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vom 04.06.2004

Castor-Einkesselung rechtswidrig

Stundenlange Freiheitsentziehungen Verstoß gegen die Menschenwürde

Erneut hat ein Atomkraftgegner eine Klage gegen seine Gewahrsamnahme während des vorletzten Castortransports nach Gorleben gewonnen. Der 46jähriger Mann aus Tettnang hatte sich gerichtlich gegen seine Freiheitsentziehung am 14. November 2002 im sogenannten „Laaser Kessel“ zur Wehr gesetzt. In dem Ort Laase an der Castortransportstrecke wurden bei klirrender Kälte 724 Menschen von der Polizei stundenlang in einem Kessel festgesetzt.

Die Dannenberger Amtsrichterin, Dr. Staiger, begründete in ihrem Urteil (Aktz. 39 XIV 525/02 L 21.05.04) unter anderem, dass nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Oberlandesgerichts Celle (NJW 1997, 2163, 17 W 40/02) es sich bei jeder Freiheitsentziehung um einen tiefgreifenden Grundrechtseingriff handelt, mit der Folge, dass unerheblich von der Dauer dieses Grundrechtseingriffs eine richterliche Entscheidung zur Zulässigkeit herbeizuführen ist. Für die Polizei wäre es vorhersehbar gewesen, dass es im Ort eine Sitzblockade geben würde. Schließlich war diese rechtzeitig in den Medien angekündigt worden. Bei einer ordnungsgemäßen polizeilichen Vorplanung hätten also Vorkehrungen getroffen worden sein können, um eine Einschließung über Stunden menschengerecht zu gestalten.

Zum Zeitpunkt der Auflösung der Versammlung gegen 3:00 Uhr war abzusehen, dass sich der Castortransport erst zwischen 6:00 Uhr und 7:00 morgens vom Verladekran aus auf die Straßenstrecke begeben würde. Die Polizei war offenbar nicht in der Lage 724 nur eine Ordnungswidrigkeit begehende Menschen lediglich von der Strasse zu räumen und den Abschnitt durch Beamte gegen eine erneute Blockade abzuschirmen. Zwar geht das Gericht davon aus, dass die Atomkraftgegner sich in diesem nicht eingetretenen Fall andere Wege gesucht hätten, um an die Strecke zu gelangen. Aber, bei der nächtlichen Einkesselung auf einem Feld bei Nacht war laut Gericht weder der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt, noch lagen menschenwürdige Voraussetzungen vor.

Die gerichtlich attestierte Mängelliste ist umfangreich. Eine Versorgung mit Wasser und Heißgetränken bei Temperaturen um den Nullpunkt war trotz stundenlangem Festhalten der Eingeschlossenen nicht vorbereitet. Nur durch private Initiativen von Außenstehenden konnten vereinzelt Heißgetränke in den Kessel gelangen. Diese Menschen organisierten nach ihren Möglichkeiten auch einige Decken. Auch dafür war polizeilich nicht vorgesorgt worden. Auf der nassen Wiese gab es keine zumutbare Sitzmöglichkeit und die Eingeschlossenen hatten bei der Kälte keinen ausreichenden Platz, um sich zu bewegen. Auch für Toiletten wurde nicht gesorgt. Die Bezirksregierung konnte nicht einmal aufklären, ob ein zu späterer Stunde in den Kessel geschobener Toilettenwagen auf ihre Initiative hin, oder von einer ansässigen Umweltinitiative bereitgestellt wurde. Spätestens nach 2 Stunden, so das Gericht, hätte die Polizei in der Lage sein müssen Bedingungen zu schaffen, um die Grundbedürfnisse der von ihnen eingeschlossenen Menschen zu befriedigen.

Ein Sprecher der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow-Dannenberg wertet das Urteil als ein weiteres deutliches Einhaltgebot gegenüber unkontrollierter Polizeiwillkür. „Die Angriffe auf die Menschenwürde mit denen wir bei Castortransporten immer wieder überschüttet werden, zeigen auf erschütternde Weise, dass eine verpolizeilichte Durchsetzung der Atomkraftnutzung mit Demokratie und Grundrechten unvereinbar ist.“

Francis Althoff 05843 - 98 6789

Bearbeitet am: 04.06.2004/ad

 


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