| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 31.10.2003
| Die wichtigste Hürde auf dem Weg zum Salzabbau ist jetzt geschafft. Am
30. Oktober 2003 hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg entschieden, dass die
Genehmigung des Pachtvertrages zwischen der Salinas Salzgut GmbH und Andreas Graf von
Bernstorff durch das Landesbergamt Clausthal-Zellerfeld erteilt werden muss. Die
Entscheidung ist endgültig, da keine Revision zugelassen wurde und somit kein
Rechtsmittel eingelegt werden kann. Salinas kann nun mit vollem Elan den eigenen
Rahmenbetriebsplan vorantreiben, auf dessen Grundlage dann der Bohrer angesetzt wird.
Sollte auch diese Hürde genommen werden, bedeutet das zumindest für den von Salinas
gepachteten Teil des Salzstockes das aus für ein Endlager Gorleben. Vorausgegangen war ein Rechtsstreit über sieben Jahre und durch zwei Gerichtsinstanzen. Dieser Streit gipfelte in der mündlichen Verhandlung vor dem OVG Lüneburg, die gestern mit einer herben Schlappe für das Landesbergamt endete. Der für Salinas erfolgreiche Rechtsanwalt Nikolaus Piontek bewertet die Entscheidung so: Das Gericht hat letztlich anerkannt, dass es keinen vernünftigen Grund gibt, Salinas bereits von vorneherein den Abbau des Gorlebener Salzes sowie dessen ökologische Vermarktung zu verbieten. Mit Sorge betrachtet allerdings Salinas den bevorstehenden Castor-Transport. Die damit einhergehende, weitere Zementierung des Endlagerstandortes gefährdet die Unternehmensziele von Salinas und greift deshalb in unakzeptabler Weise in die Rechte von Salinas ein. Aber auch die mit dem Transport einhergehende Präsenz von mehr als 13.000 Polizisten rund um Gorleben beeinträchtigt das Marktumfeld für die Salinas-Produkte. Geschäftsführung der Salinas Salzgut GmbH
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Bearbeitet am: 03.11.2003/ad