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vom 27.10.2003

Castortransport nach Gorleben:

Praxis der Demo-Verbote wird fortgesetzt

Alle öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel – ob angemeldet oder mit spontanem Anlass- will die Bezirksregierung Lüneburg zwischen Montag, dem 10. November um 8 Uhr früh und dem 18. November 24 Uhr in einem Transportkorridor zwischen Lüneburg und Gorleben untersagen. Angemeldete Kundgebungen am Wochenende vor dem nächsten Tag X stehen unter Genehmigungsvorbehalt.

„Damit schreibt die Bezirksregierung ihre undemokratische Praxis der Einschränkung fundamentaler Grundrechte fort und macht sich zur Handlangerin von Polizei und BGS", kritisiert die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg. Buchstäblich fortgeschrieben durch die Textbausteine vergangener Gefahrenprognosen würden auch die zusammengeschusterten und hanebüchenen Vorwürfe gegen die Initiatoren des Protests.

Konkrete und belastbare Anhaltspunkte, die belegen, dass der Gorlebenkonflikt zu polizeilichen Notstandssituationen führte oder führen würde, liefere die Bezirksregierung nicht. Es fehle auch jede Revision beispielsweise der beiden letzten Transportvorgänge, bei denen es zwar einen erheblichen Zuwachs an Phantasie und Ideen in den Reihen der Castorgegner/innen gab, wie der Allgegenwart der Polizei vonseiten der Demonstranten zu begegnen sei, kommentiert die BI. Die Bezirksregierung solle doch einmal den fundamentalen Widerspruch zwischen alljährlicher Gewaltprognose und dem freundlichen Resümee nach Abwicklung des Transports durch die Polizeieinsatzleitung auflösen, statt auf veraltete Textbaustein zurückzugreifen, empfiehlt Wolfgang Ehmke für die Bürgerinitiative.

Die Begründung der Allgemeinverfügung lese sich als ein Potpourri an Unterstellungen, wobei auch an Legenden festgehalten wurde: im Anschluss an einen karnevalistischen Umzug wurden am 11.11.2002 unter dem Motto „De zoch kütt – Castor alaaf!" seien Polizisten körperlich attackiert sowie mit Steinen und Erdklumpen beworfen worden – Fotos belegten hingegen, dass lediglich Stroh und Heu flog. Straßentheater und „Dorfneugründungen" gab es am Sonntag vor dem letzten Transport, immer wieder gelangten Demonstranten auf die Transportstrecke – kein Problem für die Polizei, diese freizuhalten, und auch eine große Sitzblockade mit 1.200 Teilnehmern am Tag des Straßentransports konnte und „musste von der Polizei geräumt werden". Dennoch müssen auch diese Vorgänge als „Gefahrenprognose" herhalten.

„Eine Einschränkung des Versammlungsverbots ist das letzte Mittel, so heißt es im wegweisenden Brokdorf- Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wir konstatieren, dass mildere polizeiliche Mittel griffen, denn wir setzen bekanntermaßen nicht auf Eskalation, sondern auf bürgerlichen Ungehorsam und wollen uns politisch artikulieren", resümiert die BI. Auch Sitzblockaden seien nicht per se gesetzwidrig. Deshalb werde die Bürgerinitiative nach gründlicher rechtlicher Prüfung durch Juristen den Rechtsweg einschlagen und die Allgemeinverfügung beklagen, kündigte Ehmke an. Die Gorleben-Gegner/innen bewahrten sich ihre eigene Sicht der Dinge: „Den Transport zu stoppen, kann nicht verboten sein! Atommüll zu produzieren müsste allerdings verboten sein!

Wolfgang Ehmke 0171/ 545 4684

Bearbeitet am: 27.10.2003/ad


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