Verhandlung am 28. Oktober 2003 vor dem Verwaltungsgericht in Lüneburg Adolph-Kolpingstr. 16 um 9.30 Uhr.
| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 25.10.2003
| Im Rahmen des Castortransportes nach Gorleben kam es auch im März 2001
zu zahlreichen Einschränkungen und Verletzungen demokratischer Grundrechte durch die
Staatsgewalt. Bereits im Vorfeld wurden Camps verboten und aufgelöst. Der selbsternannte
"Herr der Straße", Gesamteinsatzleiter Reime erweiterte den Transportkorridor
von 50 m rechts und links der Bahnstrecke Lüneburg - Dannenberg und verbannte die
Versammlungsfreiheit aus einer 5 km Zone beidseits der Schiene. DemonstrantInnen, die sich
auf dem Weg vom Nahrendorfer Camp zur Mahnwache nach Eichdorf befanden, wurden kurz bevor
sie die Bahnstrecke überqueren mussten, eingekesselt und stundenlang in Gewahrsam
genommen. Als besonders brisanter Fall polizeilicher Willkür stellte sich der massive Polizeiübergriff auf der Infowiese in Dahlenburg dar, ein von der Bezirksregierung und dem Landkreis Lüneburg genehmigter Ort, an dem sich MedienvertreterInnen und DemonstrantInnen mit warmen Getränken und Informationen versorgen konnten. Diese Infowiese stellte einen vom Versammlungsrecht geschützten Raum dar, der als "polizeifest" anzusehen war. D.h., dass die Polizei ohne Vorankündigung und ohne Auflösung der Dauerveranstaltung nicht in die Versammlung hätte eingreifen dürfen! Das ganze Ausmaß des Polizeieinsatzes wurde erst durch die Vielzahl der AugenzeugInnenberichte deutlich, mit deren Hilfe sich das Geschehen wie ein Puzzle rekonstruieren ließ. Zur Erinnerung: Durch eine Ankettaktion auf der Bahnstrecke bei Süschendorf wurde der Castortransport im Raum Dahlenburg 17 Stunden aufgehalten. Nachdem der Castor den Bereich verlassen hatte, Presse und öffentliches Interesse sich bereits in Richtung Dannenberg orientierte, kam es in Dahlenburg zu einer Eskalation der Gewalt durch die Polizei. Außerhalb jeglicher Verhältnismäßigkeit wurde die Infowiese in Dahlenburg von Polizeikräften abgeriegelt, PassantInnen und DemonstrantInnen wurden über die Bürgersteige gehetzt, wahllos wurde auf sie eingeschlagen und getreten. Menschen, die sich zwischen den Polizeiketten befanden, hatten keine Chance, der Gewalt zu entkommen. Willkürlich wurde Pfeffergas eingesetzt. Ergebnis des Polizeiangriffes waren durch Pfeffergas, Schläge und Tritte verletzte DemonstrantInnen und PassantInnen. Sowie die Verhaftung eines Dahlenburgers, dem vorgeworfen wurde, schwere Körperverletzungen an einem Polizisten begangen zu haben. Gegen diesen Versuch, Opfer zu Tätern zu machen, und damit eine Rechtfertigung für Polizeigewalt zu konstruieren, haben wir am 21.08.2001 Klage eingereicht. Jetzt - nach zwei Jahren - ist der Verhandlungstermin anberaumt worden. Am Dienstag 28. Oktober um 9.30 Uhr findet die erste Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg statt. Wie sich in dem bereits abgeschlossenen Strafprozess gegen den verhafteten, angeklagten Dahlenburger heraus stellte, haben die belastenden PolizistInnen mit Ihren abgesprochenen Beschuldigungen den massiven Polizeiübergriff zu rechtfertigen versucht. Es zeigte sich, dass sie es mit der Wahrheit nicht so genau nahmen, denn auch der Einsatz von Pfeffergas wurde zunächst geleugnet, später dann aber doch noch zugegeben. Diese und andere Ungenauigkeiten haben den PolizistInnen Ermittlungsverfahren wegen Meineides bzw. Falschaussage eingebracht. Hinzu kam der Vorwurf unrechtmäßig Beschuldigte verfolgt zu haben. Der Prozess wegen Meineids beginnt am 5.11.2003 um 9 Uhr im Amtsgericht Lüneburg. Der damals angeklagte Dahlenburger, der durch die Polizei schwer verletzt und im Polizeigewahrsam von Beamten massiv bedroht wurde, ist im September 2001 von allen Vorwürfen frei gesprochen worden. Fazit daraus ist, dass die Infowiese zielgerichtet attackiert wurde, um die Bevölkerung und die DemonstrantInnen einzuschüchtern und zu kriminalisieren. Mit der Klage wehren wir uns entschieden gegen die immer massiver werdende Missachtung von Grundrechten und gegen die Einschränkung von Demonstrationsrecht und Versammlungsfreiheit durch weisungsbefugte Behörden und durch gewalttätige Polizeieinsätze. Für Rückfragen: |
Bearbeitet am: 25.10.2003/ad