| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
|
vom 14.08.2003
Verwaltungsgericht stellt Grundrechte vor zweifelhafte Polizei-Gefahrenprognosen
| Die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg hat nach 5 Jahren
eine Klage gegen die Räumung ihres Basis-Camps beim letzten Castortransport nach Ahaus
gewonnen. 1998 hatte die BI für 300 Menschen aus dem Wendland, die sich mit den Ahäuser
Atomkraftgegnern solidarisieren wollten, vor Ort ein Basis-Ruhecamp eingerichtet. Zwei
Tage nach dem Aufbau behauptete der grüne Münsteraner Polizeipräsident, Hubert Wimber,
das Camp läge in einer Versammlungsverbotszone und ließ unter Androhung von Gewalt dazu
auffordern, innerhalb von 8 Minuten das 400 m von den Bahnanlagen entfernte Gelände zu
räumen. Der Sprecher der BI, Francis Althoff, reichte Klage dagegen ein. "Eine
vollkommen absurde und durchgeknallte Polizeiaktion", erinnert sich Althoff an die
Ereignisse beim damals letzten Castortransport vor Bekanntwerden des
Kontaminationsskandals. "Das Gelände war gepachtet, ordnungsgemäß angemeldet,
hatte vorschriftsmäßige sanitäre Anlagen und, beinahe übertrieben, selbst die
Abwasserbeseitigung war mit der freiwilligen Feuerwehr abgesprochen. Ohne irgendeinen
schriftlichen Nachweis wurde dann nach zwei Tagen einfach behauptet, das Camp läge in
einer Das Verwaltungsgericht Münster bestätigte nun die Rechtswidrigkeit des polizeilichen Vorgehens. Die Richter hielten sich streng an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das 1985 im sogenannten "Brokdorf-Beschluss" einforderte, dass eine Gefahrenprognose mit "Tatsachen" oder "Sachverhalten" begründet werden müsse. Die Essenz des Urteils: "Ein bloßer Verdacht oder Vermutungen", so die Münsteraner Richter, reiche für ein Versammlungsverbot nicht aus (1 K 1169/98). Auch das unfriedliche Verhalten Einzelner reiche für ein Versammlungsverbot nicht aus. "Würde demgegenüber unfriedliches Verhalten Einzelner für die gesamte Veranstaltung und nicht für die Täter zum Fortfall des Grundrechtsschutzes führen, könnte jedoch praktisch jede (Groß-) Demonstration dieser Art verboten werden, weil sich nahezu immer "Erkenntnisse" über unfriedliche Absichten eines Teils der Teilnehmer beibringen lassen." Für BI-Anwalt Wilhelm Achelpöhler ist damit der Willkür der Demo- und Campverbote ein Riegel vorgeschoben worden. Achelpöhler kann dem Urteil noch mehr Positives abgewinnen: Klargestellt hätten die Verwaltungsrichter auch, dass außerhalb des Gebietes einer Allgemeinverfügung Camps und Versammlungen nicht verboten werden dürfen. "Eben damit haben wir es aber häufig in Gorleben zu tun." Camps, die einer Vorbereitung von Versammlungen dienen, genießen demnach einen besonderen Schutz. Das mutmachende Urteil werde sich beim nächsten Castor-Transport nach Gorleben bewähren, ist sich Achelpöhler sicher. (Aktz.: 1 K 1169/98) Francis Althoff 05843-98 6789 + 0170-939 4684 |
Bearbeitet am: 14.08.2003/ad