| Es ist anhaltend heiß und auch die Nächte bringen kaum Abkühlung. Ein
Grund für die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg mit Blick auf die
Aufbewahrungsgenehmigung des Castorlagers Fragen an den niedersächsischen Umweltminister
Sander zu richten. Denn die Nebenbestimmungen schreiben vor, dass die
Brennelementlagergesellschaft (BLG) Gorleben ab einer Erhitzung von Bauteilen auf 55 Grad
Celcius bei einer Lufteintrittstemperatur von 27 Grad Celcius dieses der
Atomaufsichtsbehörde mitteilen muss. Hintergrund ist eine technische Besonderheit des
Lagers, es soll "inhärent sicher" sein. Mit anderen Worten, die eintretende
Luft kühlt die heißen Castoren und tritt in Lüftungsschlitzen an der Decke wieder aus.
Eine aktive Kühlung ist ebenso wenig vorgesehen wie eine Filterung der Luft, die
ausströmt - Fakten, die von den Gorleben-Gegner/innen immer wieder kritisiert wurden.
"Wenn aber die eintretende Luft heiß ist und nicht mehr kühlt, was dann?"
fragt die BI. Werden 60 Grad Celcius an Bauteilen des Lagers erreicht, so muss laut
Auflagen der Einlagerungsbetrieb sogar unterbrochen werden. Diese Formulierung sei zu
interpretieren: Die BI möchte von Hans-Heinrich Sander wissen, ob in diesem Fall die
eingelagerten Behälter wieder ausgelagert werden müssen. "Ist dafür ein Notplan
vorhanden? Oder muss die Halle gekühlt werden?" fragt die Bürgerinitiative. Im
Interesse der Sicherheit fordert die BI eine rasche Unterrichtung der Öffentlichkeit.
Wolfgang Ehmke 0171/ 54 5 4684 oder 05863/98 30 76 |