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vom 11.07.2003

Euratom-Vertrag aufkündigen

Euratom-Vertrag doch nicht Bestandteil des EU-Verfassungsentwurfs

Nur durch erheblichen Druck von Umweltschutz-Initiativen sei es gelungen, Außenminister Fischer in „letzter Minute“ zu bewegen, die Aufnahme des Euratom-Vertrags in die EU-Verfassung abzulehnen. Aus diplomatischer Rücksicht auf die „deutsch-französische Achse“ hätte er dies seit Monaten verweigert. Mit der Ablehnung der Aufnahme des Euratom-Vertrags in die EU-Verfassung sei nun der erste kleine Schritt in die richtige Richtung getan. Fischer würde aber weiterhin mit seiner zögerlichen Haltung koalitionsvertraglich versagen. Im rot-grünen Regierungsvertrag sei schließlich festgehalten, bei der nächsten EU-Vertragsreform die Sonderstellung des Euratom-Vertrags zu beenden. Diese Sonderstellung mit wettbewerbsverzerrenden Auswirkungen auf den Energiemarkt bleibe aber weiterhin unangetastet.

Damit distanziere sich Rot-Grün immer noch nicht von den verstaubten Vertragsaussagen aus der nuklearen Mottenkiste, „die Voraussetzungen für die Entwicklung einer mächtigen Kernenergie zu schaffen“ und diese als „unentbehrliche Hilfsquelle“ zu propagieren. „Die inzwischen 46 Jahre alten absurden nuklearen Heilsverkündungen verhöhnen Atomopfer der Vergangenheit und Zukunft,“ mahnt ein Sprecher der BI. Obwohl der Bundestag Mitte März verkündet habe, den finanziellen Fördervertrag für die Atomwirtschaft auslaufen zu lassen, würde die Vertragsauflösung vom Auswärtigen Amt weiterhin ausgesessen. „Der Außenminister muß jetzt eine schnelle Vertragsstaatenkonferenz initiieren und den Euratom-Vertrag aufkündigen,“ fordert die BI.

Francis Althoff 05843-98 6789 + 0170-939 4684

Bearbeitet am: 12.07.2003/ad


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