| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 09.07.2003
| Auf heftige Kritik stoßen die Antworten des Innenministers Schünemann
auf eine Landtags-Anfrage des CDU-Abgeordneten Althusmann zur Sicherheit des Gorlebener
Endlager- Erkundungsbergwerks bei der ansässigen Bürgerinitiative. Der Abbau der
martialischen Wasserwerfer und des Natodrahtes auf der Umgebungsmauer war ein
überfälliger Schritt in die richtige Richtung, um von der grundsätzlichen
Kriminalisierung von Atomkraftgegnern Abstand zu nehmen, erinnert die BI. Die
verbalen Attacken gegen das Bundesamt für Strahlenschutz, welches den Abbau veranlasst
hat, seien nicht nachvollziehbar. Die CDU verweigere nicht nur die Teilnahme an einer konstruktiven und offenen neuen Endlagerstandortsuche, sondern agiere statt mit fundierten Argumenten nur mit Bedrohungsszenarien gegen die Bevölkerung. Wem zur Lösung gesamtgesellschaftlicher Probleme nur Wasserwerfer, Natodraht, neue Sicherheitsgesetze mit angedrohten zehntägigen vorbeugenden Ingewahrsamnahmen von Castor-Gegnern, oder Schornsteinfeger, Hausmeister und Schlüsseldienste als Hilskräfte für den Abhörwanzeneinbau einfallen, bescheinigt sich selbst ein extremes Unverständnis für demokratische Gepflogenheiten und bürgerliche Freiheitsrechte, resümiert ein BI- Sprecher. Entlarvend sei auch die über den niedersächsischen Innenminister widergegebene Auskunft der Polizei, dass beim Fest zum Protest am Gorlebener Erkundungsbergwerk 4000 Menschen teilgenommen hätten (Elbe Jeetzel Zeitung, 04.07.03). In der unmittelbaren Polizei- Pressearbeit während des Festes Ende Mai wurden die Zahlen bei Medienanfragen noch auf nur 1500 Menschen nach unten heruntergespielt. Schünemann sieht nun ein neues Gefährdungspotential. Dazu ein BI-Sprecher: Der Widerstand gegen die Gorlebener Atomanlagen und das Atomprogramm wird sich weder kriminalisieren noch kleinreden lassen. Dazu taugen weder solche faulen Zahlentricks noch Stasi-artige Einschüchterungsversuche wie Lauschangriffe oder ein Lex-Castor (Niedersächsisches Sicherheits- und Ordnungsgesetz). Francis Althoff 05843-98 6789 + 0170-939 4684 |
Bearbeitet am: 09.07.2003/ad