| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 23.06.2003
| Entsetzt ist die Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg über
die geplante Aufnahme des EURATOM-Vertrags in die EU-Verfassung. Der EURATOM-Vertrag
ist seit 45 Jahren ein reiner Fördervertrag zugunsten der Atomindustrie und verzerrt die
europäischen Wettbewerbsbedingungen zu Lasten sauberer regenerativer
Energieerzeugung, so ein BI-Sprecher. Es sei unfassbar, diesen an Finanzhilfen
gekoppelten Bevorzugungsvertrag einer äußerst gefährlichen Energieerzeugung auch noch
verfassungsrechtlich verbriefen zu lassen. Deutschland und die anderen EU-Mitgliedsstaaten
würden damit auf eigene demokratische Kontrolle in ihren Parlamenten und im EU-Parlament
verzichten. Es ist ungeheuerlich, dass der grüne Außenminister Fischer aus
diplomatischer Rücksichtnahme auf die deutsch- französische Achse damit im Endeffekt
einem Recht auf atomare Verseuchung zustimmt.
Noch letzten Mittwoch hatte die BI am Brüsseler Wahrzeichen Atomium eine internationale symbolische Aktion organisiert und angemeldet. Nicht weit vom EU-Parlament protestierten die BI'ler mit 30 Aktivisten aus Frankreich, Schweden, Österreich, Holland, Bosnien, Bulgarien und Belgien für die Abschaffung des EURATOM-Vertrags. Sie beteiligten sich u. a. mit einem Atomklo und einem Transparent mit der Aufschrift Stop EURATOM No nuclear constitiution, Stopp EURATOM Keine nukleare Verfassung, an der internationalen Aktion.
Zu der kreativen Protestaktion gesellten sich auch der Gründer des alternativen Nobelpreises, Jakob von Uexküll und die deutsche Europaabgeordnete Hiltrud Breyer, die im Konsens mit allen grünen EU- Abgeordneten eine EU-Verfassung ohne Atomkraft fordert. Aus deren Sicht könnte die Auflösung von EURATOM mit einer Vertragsuntzerzeichnerstaatenkonferenz in die Wege geleitet werden. Es wäre absurd, wenn in der europäischen Verfassung die Zukunft Europas an die Atomenergie gekoppelt würde, fasst Hiltrud Breyer zusammen. Francis Althoff 05843-98 6789 + 0170-939 4684 |
Bearbeitet am: 23.06.2003/ad