Gorlebener Atomanlagen: "Hohes Gefährdungspotential"

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vom 21.03.2003

Gorlebener Atomanlagen: "Hohes Gefährdungspotential"

Mit Unverständnis hat die BI Umweltschutz zur Kenntnis nehmen müssen, dass auch nach dem Beginn der Irak- Invasion von offizieller Seite keine Stellungnahmen zur Gefährdung für das Gorlebener Zwischenlager zu erhalten waren. "Es kann nicht angehen, dass sich Behörden mit dem Argument, die Bevölkerung nicht zu beunruhigen, bzw. Terroristen nicht auf potentielle Ziele hinzuweisen, aus der Verantwortungslosigkeit stehlen. In Gorleben stehen mittlerweile 32 Behälter mit hochgefährlichem Atommüll".

Allein das Radioaktivitätspotential eines einzigen Castor - Glaskokillen-Behälters würde, bei flächendeckender Verteilung, ausreichen, um eine Fläche von 100 000 km2 mit einer spezifischen Aktivität wie in den Sperrgebieten um Tschnernobyl zu verseuchen. Für die an den AKW- Standorten entstehenden Zwischenlager sind deutlich höhere Sicherheitsanforderungen vorgesehen, als in der Gorlebener Leichtbau-Halle. Dennoch gibt es noch nicht einmal offizielle Planungen oder Gelder für den Katastrophenschutz. Analysen zur Gefährdung, die von der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) und der Reaktorsicherheits-Komission (RSK) vorgenommen wurden, bleiben als "Geheim" vor der Öffentlichkeit verschlossen. "Wir stellen fest, dass die Bevölkerung im Landkreis Lüchow-Dannenberg nicht erst seit dem Kriegsbeginn zutiefst beunruhigt ist", so die BI.

Denn daß ein "hohes Gefährdungspotential" tatsächlich vorhanden ist, zeigt die Kreisverwaltung in einem Beschlussvorschlag zum "Regionalen Raumordungsprogramm", wo sie feststellt: "Das Zwischenlager und die Pilotkonditionierungsanlage für radioaktive Abfälle haben ein Kernkraftwerken annähernd vergleichbares Gefährdungspotential", und es lasse sich "nicht mit letzter Sicherheit ausschließen, dass radioaktive Stoffe mit hohem Gefährdungspotential bei einem Flugzeugabsturz freigesetzt werden". Aufgrund von Einwänden des Bundesverkehrsministeriums ist dieser Zusatz nicht im Komplex "Katastrophenschutz, zivile Verteidigung" niedergeschrieben, sondern findet nunmehr im Abschnitt "Militärische Verteidigung" Platz: "Bei Tieflügen im Umkreis von 1,5 km um das Zwischenlager und die Pilotkonditionierungsanlage für radioaktive Abfälle, ca. 1,5 km südwestlich von Gorleben, ist eine Sicherheitsmindesthöhe von 2000 Fuß einzuhalten", entsprechend den für Kernkraftwerke vorgeschriebenen Mindesthöhen, heißt es im neuen Satzungstext.

"Daß nun auch noch just am Tage des Kriegsbeginns von der Gorlebener Brennelement-Lagergesellschaft BLG für den Herbst weitere CASTOR-Transporte aus La Hague ins Wendland angekündigt werden, beweist erneut den menschenverachtenden Zynismus, mit dem sich die hemmungslose Atomindustrie gegenüber der Bevölkerung verhält", so die BI.

Dieter Metk 05841-6451 + 0170-762 7871

Bearbeitet am: 21.03.2003/ad


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