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vom 22.02.2003

Platzverweise unrechtmäßig

Castor-BGS-Beamter muß in Fortbildung

Im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Castor-BGS-Beamten vom November letzten Jahres liegt der Bürgerinitiative Umweltschutz Lüchow Dannenberg jetzt eine schriftliche Stellungnahme des Grenzschutzpräsidiums West vor.

Anläßlich des Reformationstages wollten 10 SchülerInnen am 31.10. auf den Gleisen eines Bahnübergangs bei Dannenberg einen Text verlesen. Einer Aufforderung von BGS-Beamten die Gleise wieder zu verlassen, kamen die Jugendlichen umgehend nach. Trotzdem wurde die Gruppe, der Jüngste war 12 Jahre alt, 2 Stunden festgehalten und ihre Personalien aufgenommen. Der dieses Prozedere leitende PM Lehmann, gegen den die Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht wurde, verhängte obendrein Platzverweise und Aufenthaltsverbote 50m seitlich der Bahnanlagen im Bereich Dannenberg und "aller relevanten Castor-Transportstrecken" für die folgenden 16 Tage. Bis zur voraussichtlichen Ankunft des Catortransports im Gorlebener Zwischenlager. Die in der Beschwerde gerügten Platzverweise wurden am 6.11. aufgehoben.

Das Grenzschutzpräsidium West stellt nun klar, dass Platzverweise über solch lange Zeiträume rechtlich nicht haltbar sind. Der BGS habe nur Befugnisse für vorübergehende Platzverweise. Maximum sei ein Tag. Weiter heißt es im Brief, der PM L. "gehöre noch zu den jüngeren noch nicht so berufserfahrenen Beamten, die auch einmal Fehler machen. Die zu berücksichtigenden rechtlichen Voraussetzungen hat er nicht bedacht. Der Sachverhalt wird in einer Fortbildungsmaßnahme entsprechend aufgearbeitet".

Francis Althoff 05843 – 98 6789 + 0170 – 939 4684

Bearbeitet am: 22.02.2003/ad


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