| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 20.02.2003
Web-Adresse "castor.de" bleibt bei Atomkraftgegnern
| Im seit über zwei Jahren schwelenden Streit um die Rechte an der
Internet-Domain "www.castor.de" haben sich die Atomkraftgegner am Dienstag vor
dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm durchsetzen können: Deren nicht nur während der
CASTOR-Transporte ins Wendland millionenfach aufgerufene Web-Adresse muß nicht an die Atombehälter-Hersteller der GNS (Gesellschaft für
Nuklearservice) bzw. deren Tocher GNB (Gesellschaft für Nuklearbehälter)
herausgegeben werden. In einer Berufungsverhandlung schmetterte das OLG Hamm einen
entsprechenden Antrag der Behälterbauer ab, wie die Beklagten jetzt mitteilten. Nach der
Entscheidung, darf von den CASTOR-Gegnern weiter auf ihrer bekannten Web-Adresse über die
Politische Auseinandersetzung mit der Atomenergie informiert werden. Eine Revision wurde
nicht zugelassen. Obwohl bislang noch keine schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, hat sich das Gericht nicht den Behauptungen der klagenden GNS anschließen mögen, die Atomkraftgegner würden mit ihrer Domain die Vertriebsaktivitäten der Behälterhersteller beeinträchtigen. Im Verfahren wurde vielmehr offensichtlich, dass die Klägerin tatsächlich kein wirtschaftliches Interesse an der strittigen Domain hatte und das Verfahren letzten Endes dem Zweck diente, "castor.de" als eine etablierte Informationsplattform der Anti-AKW-Bewegung auf eine weniger prominente Stelle im World Wide Web zu verdrängen. Die klagende GNS hatte dem Gericht im Januar Kundenlisten vorgelegt, aus denen hervorgeht, dass der Markt für Castor-Behälter sehr klein und geschlossen ist. Sie konnte in Deutschland gerade einmal sechs Kunden benennen. Recherchen der Beklagten kamen zu dem Ergebnis, dass immerhin fünf von diesen sechs Kunden entweder direkt oder indirekt (als Tochterunternehmen von Gesellschaftern) zum Gesellschafterkreis der Klägerin gehören. Im Klartext bedeutet das, dass die Klägerin in Deutschland gerade einmal einen Kunden außerhalb ihrer eigenen Konzernstruktur vorweisen konnte. Auch in Bezug auf die Behauptung der Klägerin, sie habe mit "Castor" eine "berühmte Marke" im Sinne der Marken-Rechtsprechung des Bundesgerichthofs (zur Erläuterung: eine "berühmte Marke" ist gegeben, wenn ein Bekanntheitsgrad der Marke und des Produktes in der Gesamtbevölkerung von "deutlich mehr als 80 %" gegeben ist und das Produkt sich "einer besonderen Wertschätzung" erfreut), hat das Gericht eine Beweiserhebung nun doch für nicht erforderlich erachtet, weil es hierfür bereits an der erforderlichen "Alleinstellung" bzw. "Einmaligkeit" fehle. Die Beklagten hatten recherchiert und festgestellt, dass in Deutschland 25 Marken eingetragen sind, die das Wort "Castor" enthalten. Entsprechend ist nicht ersichtlich, dass die für die Klägerin eingetragene Marke die erforderliche Alleinstellung für sich beanspruchen kann. "Mit dieser Entscheidung stärkt das OLG Hamm diejenigen Domain-Inhaber, die von ihren politischen Kommunikationsrechten Gebrauch machen und stellt klar, dass der "Markt der Meinungen" im Internet nicht automatisch dort an seine Grenzen stößt, wo geschäftliche Interessen (ob vorgeschoben oder tatsächlich) berührt sind", kommentiert der Rechtsanwalt der Atomkraftgegner, Meison Amer aus der Hamburger Societät Hauswaldt und Bollmeyer. Auch die Betreiber der Web-Seiten sind erleichtert. Ging es doch nicht ausschließlich um den etablierten Domain-Namen, sondern auch um viel, viel Geld. Allein die Gerichts- und Anwaltskosten wären beim festgesetzten Streitwert von damals angesetzten 50.000 DM kaum aufzubringen gewesen. Weiter wollte das Gericht noch ein Gutachten eines Meinungsforschungs-Instituts einholen, um die These der "berühmten Marke" verifizieren zu lassen. Veranschlagte Kosten: 15.000 Euro. Für die klagende GNS nur ein Griff in die Portokasse der steuerfreien Milliarden- Rücklagen der Atomindustrie, ein entsprechender Gerichtskosten-Vorschuß wurde daher diskussionslos überwiesen. "Für uns hätte ein anderer Prozeßausgang einen möglichen persönlichen Ruin bedeuten können", stellen die ehrenamtlich arbeitenden Atomkraftgegner fest. "Das jahrelange Gerichtsverfahren hat schon ganz schön an unseren Nerven gezerrt", so der "castor.de"-Webmaster Albert Doninger aus dem Wendland. "Aber auch wenn dieser Erfolg nur wieder ein kleiner "Nadelstich" ins Mark der Atomindustrie" sei, so wie die vielen kleinen Aktionen während der CASTOR-Transporte, beweise man immer wieder: "Wir stellen uns überall quer, sind stur, unberechenbar. Gemäß der Parole der Bäuerlichen Notgemeinschaft: 'Niemals aufgeben'!" Kontakt und Rückfragen: RA Meison Amer, Tel: 040 / 37 37 47 - 0 |
Bearbeitet am: 20.02.2003/ad