| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
|
vom 08.11.2002
| Passend zum CASTOR-Transport in der nächsten Woche wird der Streit um
den Domain-Namen www.castor.de am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Hamm in der nächsten
Runde ausgefochten. Die Firma der Atom-Behälter-Hersteller "Gesellschaft für
Nuklearservice" GNS erhebt Anspruch auf die von der Widerstandsgruppe "Domain
castor.de" seit Jahren genutzte und beliebte Web-Adresse. Bereits seit ca. einem Jahr versucht die GNS, gerichtlich den bekannten Domain-Namen für sich einzuklagen, war aber dabei zuletzt vor dem Landgericht Essen gescheitert. Nun will die GNS in der Berufungsinstanz erneut die Freigabe der tausendfach genutzten Web-Adresse erreichen. Sie bezieht sich dabei auf ihr "Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb" und "markenrechtliche Ansprüche", aus der sie ihr Recht auf die Web- Adresse ableitet, da sich die GNS den Markennamen CASTOR habe schützen lassen. "Die Internet-User, die sich über das Produkt Castor informieren wollen" würden "fehlgeleitet", so die Anwälte der GNS. "Es ist wieder einmal typisch, dass wirtschaftliche Macht dazu verwendet werden soll, politische Gegner zum Schweigen zu bringen", kritisieren Atomkraftgegner der BI Lüchow-Dannenberg den Versuch, sich die Web-Adresse der CASTOR-Gegner einzuverleiben. "Das grundgesetzlich geschützte Recht auf Informations- und Meinungsfreiheit scheint dort seine Grenzen zu haben, wo sich die Atomkonzerne kritisiert fühlen", so Dieter Metk von der BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg, über deren Aktivitäten im Rahmen der CASTOR-Transporte auch auf der Website regelmäßig informiert wird. "Der Gipfel der Unverfrorenheit besteht darin, dass sich die GNS bereits fast alle ähnlich klingenden Domain-Namen gesichert hat." Sowohl "www.castor.info" als auch www.castortransporte.info, www.castor-transporte.info und www.castortransporte.de sind für die "GNS Ges. fuer Nuklear-Service mbH, Hollestrasse 7a, D-45127 Essen Germany" registriert, wie bei der deutschen Namensverwalterin DENIC nachzuprüfen ist. "Hier geht es nicht ums Markenrecht oder vorgeblich gefährdete wirtschaftliche Interessen, sondern schlicht um politische Zensur". Denn gerade in CASTOR-Zeiten wird die Webadresse der Atomkraftgegner hunderttausendfach abgerufen, so die BI. "Wir hoffen, dass dies auch vom OLG Hamm erkannt wird besonders, da die GNS alle oben angeführten Domain-Namen nicht mit eigenen Inhalten füllt, sondern ausschließlich auf ihre eigentliche Web-Adresse www.gns- nuklearservice.de umleitet." Schließlich ist das Produkt "Castor" auch keine Massenware, die im Internet vermarktet wird, sondern steht ausschließlich einem kleinen, geschlossenen Kundenkreis zum Kauf zur Verfügung. "Oder soll die "Entsorgung" des Atommülls zukünftig etwa dadurch gewährleistet werden, dass sich jeder Bürger einen CASTOR-Behälter von der GNS beschafft, und zur Wohnungsheizung in den Keller stellt?", fragt sich die Bürgerinitiative. Verhandlung am 12. 11. 02, 9 Uhr OLG Hamm, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm (Aktenzeichen 9 U 136/02 Presse-Kontakt für weitere Rückfragen: Dieter Metk 0170 / 762 78 71 RA Amer, 040 / 37 37 47 0 |
Bearbeitet am: 08.11.2002/ad