| "Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit
aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozeß teilzunehmen, gehört zu den
unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens. Die staatlichen
Behörden sind gehalten, nach dem Vorbild friedlich verlaufender Großdemonstrationen
versammlungsfreundlich zu verfahren und nicht ohne zureichenden Grund hinter bewährten
Erfahrungen zurückzubleiben". Dieser in Zeiten neuerlicher Verbotsverfügungen
nachdenklich stimmende Brokdorf-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts zum Grundrecht der
Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit und weitere Rechte Demonstrierender, sind
einzusehen im neuen "Demo-Ratgeber". Die druckfrische Broschüre des Gorlebener
Ermittlungsausschusses ist im BI-Büro in Lüchow erhältlich.
Bei Rückfragen:
Francis Althoff: 05843-986789 + 0170-939468403.11.2002 |