Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.
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vom 27.10.2002

Resolution

aus Anlass der Allgemeinverfügung der Bezirksregierung Lüneburg über eine räumliche und zeitliche Beschränkung des Versammlungsrechts innerhalb eines Korridors für den Castortransport

Wir, die rd. 150 Teilnehmer an der Diskussionsveranstaltung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg zum Thema "Menschenrechtsverletzungen, Demokratieabbau und Zivilcourage – Stillhalten oder Widerstehen" (26.10.2002, 20.00 Uhr Platenlaase/Wendland), protestieren gegen die von der Bezirksregierung Lüneburg ausgesprochene und heute in der Elbe-Jeetzel-Zeitung veröffentlichte Allgemeinverfügung.

Wie schon bei vergangenen Transporten hochradioaktiven Atommülls aus der sog. Wiederaufarbeitungsanlage La Hague in das Zwischenlager Gorleben sollen auch im Zusammenhang mit dem bevorstehenden Mülltransport Versammlungsfreiheit und Demonstrationsrecht wieder weiträumig eingeschränkt werden. Erneut wird damit der Versuch unternommen, unter Bezugnahme auf eine höchst zweifelhafte Gefahrenprognose dem Widerstand gegen den verantwortungslosen Atommüll-Tourismus die Legitimität abzusprechen und alle Formen des Protestes entlang der Transportstrecke zu kriminalisieren.

Wir bedauern es, dass die im Frühjahr ins Amt gekommene Regierungspräsidentin Honé damit den unseligen und unversöhnlichen Konfrontationskurs ihrer Vorgängerin fortsetzt. Die heute veröffentlichte Allgemeinverfügung zeigt: Die neue Regierungspräsidentin fühlt sich wie die alte ganz denjenigen politischen Kräften verpflichtet, die sich zu Erfüllungsgehilfen der Atomwirtschaft gemacht haben.

Wir nehmen die fortgesetzte Aushöhlung grundgesetzlicher Freiheitsrechte nicht widerspruchslos hin. Wir widersetzen uns der atomstaatlichen Erosion demokratischer Grundrechte. Wir lassen uns das Recht, unsere Überzeugungen öffentlichkeitswirksam zu artikulieren und unseren Widerstand gegen eine menschenverachtende Energiepolitik auf die Straße zu tragen, nicht nehmen.

Wir fordern die Rücknahme der Allgemeinverfügung und den Verzicht auf die Kriminalisierung des energiepolitisch Andersdenkenden.

Ohne Gegenrede per Akklamation angenommen.

Bearbeitet am: 27.10.2002/ad


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