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vom 02.10.2002

Gorleben-Gegner ziehen vor das Bundesverfassungsgericht

we Quickborn. Das Maß ist voll: unzulässige Eingriffe in das Versammlungsrecht, fehlender effektiver Rechtsschutz und massive Eingriffe in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung listet die Hamburger Rechtsanwältin Ulrike Donat auf und hat in Karlsruhe eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Fünf Jahre lang hat sie für zwei Mandanten, die Anfang März 1997 beim zweiten Castortransport nach Gorleben zusammen mit weiteren 565 Demonstranten stundenlang in Quickborn von der Polizei eingekesselt wurden, dafür gestritten, die Rechtswidrigkeit der Polizeimaßnahmen feststellen zu lassen.

Das Verfahren wurde von Instanz zu Instanz hin- und hergeschoben, dabei seien fundamentale Fehler unterlaufen, von einem effektiven Rechtsschutz könne nicht die Rede sein. Außerhalb der - auch 1997 bereits üblichen - Demo-Verbotszone hatten sich Mutter und Tochter gemeinsam mit anderen Jugendlichen an den Protesten gegen den Castortransport beteiligt, und zwar laut musizierend und gewaltfrei. Die Einkesselung der Demonstranten erfolgte offensichtlich, so ließe sich der Vorgang rekonstruieren, weil in rund 500 Metern Entfernung vereinzelt Steine auf Polizisten geworfen wurden.

Jene Steinewerfer waren längst im Wald untergetaucht, dafür wurde die große ahnungslose Demonstrantenschar fünf Stunden lang von der Polizei eingekesselt und durfte sich erst nach langwierigen Verhandlungen nach Personalienfeststellung, Foto- und Videoaufnahmen vom Ort des Geschehens entfernen. Die Polizei lieferte unterschiedliche Begründungen für die Freiheitsentziehung. Alle Versuche, auf dem Klageweg gegen die willkürliche Einkesselung und stundenlange Freiheitsentziehung vorzugehen, scheiterten, den Betroffenen wurde nicht einmal Gelegenheit geben, sich zur Sache zu äußern, moniert Ulrike Donat.

Flagrant sei von der Polizei bei der stundenlangen Einkesselung der sogenannte Richtervorbehalt verletzt worden - nur bei einem richterlichen Beschluss wäre eine solche "Gewahrsamnahme" möglich. Die beiden Frauen hätten, wären sie dazu aufgefordert worden, sich ausgewiesen. Es gab auch von Anfang an keinerlei personenbezogene Begründung für diese Polizei-Maßnahme, pauschal wurden gegen alle Demonstranten nachträglich (!) ein Ermittlungsverfahren wegen Landfriedensbruch eingeleitet, obwohl es keinerlei konkrete Verdachtsmomente gab. Das gelte ganz besonders für die beiden Beschwerdeführerinnen, argumentiert die Anwältin. Die Folgen eines solchen Ermittlungsverfahrens sind gravierend, denn die Betroffenen landen vermutlich in der "Gewalttäter Datei Links" des Bundeskriminalamtes.

Ein entsprechendes Verfahren wegen der Auskunft und Löschung der gespeicherten Daten ist vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg ebenfalls anhängig. Diese Fülle an Gründen hätten nun die beiden Frauen bewogen, vor dem Bundesverfassungsgericht Beschwerde einzulegen. Das Verfahren hat jedoch auch eine Signalfunktion, so Wolfgang Ehmke für die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg. Mit auf dem höchstrichterlichen Prüfstand steht damit die Praxis der Polizei, auch außerhalb des sogenannten "Transportkorridors" willkürlich Demonstranten in ihrer Bewegungsfreiheit zu hindern oder Camps zu verbieten. Diese Repressionen wollen die Gorleben-Gegner/innen nicht mehr widerspruchslos hinnehmen.

Wolfgang Ehmke 040/ 413 59 940 od. 05863/ 98 30 76
Ulrike Donat 040/ 439 70 39

Bearbeitet am: 02.10.2002/ad


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