Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.
Drawehnerstr. 3
29439    LÜCHOW
Tel. +49 (58 41) 46 84
Fax +49 (5841)  31 97
Bürozeiten:
Mo., Mi., Fr. & Sa. von 9-12 Uhr
Di. &  Do.   15-18 Uhr  
E-mail für  die Presse:
Mails an diese Adresse bitte
nur für Presseleute, andere können

wegen Zeitmangel nicht beantwortet werden.
BI-Presse@gmx.de
E-mail: BI-Luechow@t-online.de
Spendenkonto:                               Kreissparkasse Lüchow (BLZ 258 513 35) 2060 721   
                                                         "Spende zugunsten der BI Umweltschutz  Lüchow-Dannenberg e.V." sind Steuerabzugsfähige Spenden.

vom 13.03.2002

Strafanzeige gegen Castorhersteller droht im Sande zu verlaufen

Oberstaatsanwalt Warnecke hat ein Problem: er findet keinen treffenden Paragrafen im Strafgesetzbuch, auf den der Sachverhalt zutrifft und der zu Ermittlungen führen kann. Der Lüneburger Staatsanwaltschaft liegt nämlich seit dem 5. November des vergangenen Jahres eine Strafanzeige von Udo Jentzsch aus Tießau vor. Jentzsch, der in der "Fachgruppe Radioaktivität" der BI Umweltschutz mitarbeitet, verweist auf den Sachverhalt, dass Castorbehälter abweichend von der Baumusterzulassung transportiert und eingelagert werden.

Zugelassen ist der Transport und vermutlich auch die Einlagerung der Behälter nur mit jenen Stoßdämpfern, aber das Bildmaterial von Castortransporten lege den Verdacht nahe, dass in der Praxis von der Baumusterzulassung abgewichen werde. Strafbewehrt nach § 312 StGB, so rezitiert die Staatsanwaltschaft Lüneburg, wäre die fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage, der Castorbehälter ist aber keine "Anlage".

Gegen Genehmigungen wäre auch nicht verstoßen worden, denn die Transporteure von Castoren oder die Brennelementlagergesellschaften hätten eine Genehmigung des Bundesamtes für Strahlenschutz vorzuweisen. "Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für ein strafbares Verhalten vermag ich nicht zu erkennen", heißt es in dem Einstellungsbescheid (Az. 501Js 24254/01). Allerdings sei in einem verwaltungsrechtlichen Verfahren zu prüfen, ob Pflichten verletzt worden sind oder nicht. Vorsorglich wird die BI Umweltschutz gegen den Einstellungsbescheid Beschwerde einlegen und von einem Anwalt die Argumentation des Oberstaatsanwalts überprüfen lassen.

"Uns interessiert, ob die Staatsanwaltschaft Lüneburg überhaupt Ermittlungen geführt hat, dazu brauchen wir zumindest eine Akteneinsicht", argumentiert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Den Hinweis auf den verwaltungsrechtlichen Weg würden die Castor-Gegner/innen auf jeden Fall aufgreifen, kündigte Ehmke an.

Wolfgang Ehmke 05863/ 98 30 76

Bearbeitet am: 13.03.2002/ad


zurück zur Homepage

zurück zur Homepage der BI