| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
|
vom 21.01.2002
Erst rollt der Castor, dann die Prozesswelle
BI Umweltschutz: Campverbote rechtswidrig!
| Rollt der Castor, so beschäftigt die juristische Aufarbeitung des
Demonstrations- und Aktionsgeschehens Betroffene und Juristen noch Monate, manchmal sogar
Jahre später. Im vergangenen Jahr gab es bekanntlich zwei Castor-"Sixpacks",
die ins Zwischenlager Gorleben transportiert wurde, und entsprechend lang war die
Tagesordnung für die Anwälte der Atomkraftgegner, die Frauen des
"Ermittlungsausschusses Gorleben" und Vorstandsmitglieder der Bürgerinitiative
Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg, die am vergangenen Samstag im Wendland zu einer
ersten Beratung in diesem Jahr zusammentrafen. Willkürliche Platzverweise, Strafmandate
und Ingewahrsamnahmen - akribisch wurden die Polizeipraxis unter die Lupe genommen und die
Strategie abgestimmt, wie sich Betroffene vor Gericht zur Wehr setzen können. BI-Sprecher
Wolfgang Ehmke erklärt, warum: "Wir werden uns nicht abfinden mit den
Wild-West-Manieren von Polizei und BGS. Dazu gehört, dass wir das niedersächsische
Gefahrenabwehrgesetz genau unter die Lupe nehmen. Bei seiner Verabschiedung hatte die SPD
vehement bestritten, dass es gegen Atomkraftgegner/innen eingesetzt wird." Ein - fast verjährtes - Vorkommnis, die Besetzung des Infohauses in Gorleben im Juni 1998, als der Castor- Kontaminationsskandal Schlagzeilen machte, beschäftigt Gerichte und Betroffene ebenfalls noch. 26 Strafverfahren wurden angestrengt, vier Verurteilte gab es bisher und zahlreichen Einstellungen, einige Beschuldigte warten immer noch auf ihren Prozess. In drei dieser vier Fälle haben sowohl die Staatsanwalt Lüneburg als auch die Verteidigung die Revision angestrengt, der Weg durch mehrere Instanzen ist vorgezeichnet. Rechtsanwalt Dieter Magsam erklärte warum: die Beschuldigten hätten während der Öffnungszeit das Brennelementelager-Infohaus in Gorleben betreten. Der BLG Sprecher Jürgen Auer hatte sogar erklärt, dass er eine symbolische Aktion im Haus geduldet hätte. Strafrichter Kleist am Amtsgericht Dannenberg hatte jedoch in seinen Urteilssprüchen darauf abgestellt, dass bereits das "Eindringen in das Gebäude" widerrechtlich gewesen sei, was von den Beklagten vehement bestritten wird. Diese rechtliche Konstellation ist juristisches Neuland, und deshalb sei ein Ende des politischen und juristischen Streits nicht absehbar (Aktenzeichen 11 Cs/155 Js 10747/99 (14/00)). Eine gute Nachricht bildete den Abschluss des Arbeitstreffens: das Verwaltungsgerichts Münster hatte kurz vor Weihnachten das Verbot eines Camps bei Ahaus durch das Polizeipräsidium Münster, das als Dauermahnwache angemeldet war, verworfen. Ähnlich wie im Wendland hatten sich dort 1998 Demonstranten im Vorfeld eines Castortransports versammeln wollen und sahen sich mit der rigiden Verbotspraxis der Behörden konfrontiert. Das Verwaltungsgerichtsurteil, das inzwischen im Wortlaut vorliegt, rügt das Campverbot, weil die Einrichtung des Camps zu keiner "unmittelbaren Gefährdung" der öffentlichen Sicherheit hätte führen können. In der Gefahrenprognose müsse ein entsprechender Nachweis schlüssig geführt werden. Der Hinweis auf unfriedliche Absichten einzelner Atomkraftgegner reicht nicht. Und so lautet der Wortlauf des Urteils: "Würde das unfriedliche Verhalten Einzelner für die gesamte Veranstaltung und nicht nur für die Täter zum Fortfall des Grundrechtsschutzes führen, konnte praktisch jede (Groß-) Demonstration dieser Art verboten werden, weil sich nahezu immer "Erkenntnisse" über unfriedliche Absichten eines Teils der Teilnehmer beibringen lassen", heißt es im Urteil (VG Münster, Az 1 K 1139/98). Mit diesem Urteil im Rücken soll nun die vergleichbar hanebüchene Verbotspraxis der Bezirksregierung Lüneburg noch einmal aufgerollt werden, kündigte Ehmke an, und zwar exemplarisch am Beispiel der Camps Govelin und Pussade, deren Zustandekommen seitens der Polizei trotz versammlungsrechtlicher Anmeldungen massiv verhindert wurde. Wolfgang Ehmke 05863/98 30 76 |
Bearbeitet am: 21.01.2002/ad