| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 10.11.2001
Kundgebung in Splietau verboten - BI hält am Versammlungsort fest
| Die dritte Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg hat gestern abend das
Demonstrationsverbot für die Kundgebung in Splietau bestätigt. Die BI Umweltschutz Lüchow-Dannenberg hatte gegen das Verbot der Großkundgebung, die am morgigen Sonntag um 11 Uhr in Splietau beginnen sollte, Widerspruch eingelegt. Doch die BI beharrt auf der Sonntagsdemonstration. Ihr Sprecher Wolfgang Ehmke kündigte an: "Notfalls gehen wir in Eilverfahren auch vor das Bundesverfassungsgericht, die Menschen im Wendland und ihre Gäste müssen ihrer Ablehnung der rot-grünen Atompolitik Ausdruck verleihen können." Er ergänzte: " Wir gehen davon aus, dass in letzter Minute die Kundgebung noch genehmigt wird." Die BI rügt, dass das Verwaltungsgericht sich in ihrer Prognose, die Kundgebung und die angekündigte große Sitzblockade seien eine einheitliche Veranstaltung, allein auf Presseberichte und entsprechende Argumente der Bezirksregierung stützt. Ehmke stellt klar: "Die Kundgebung um 11 Uhr und die Aktion "WiderSetzen" am Sonntagnachmittag sind zwei unterschiedliche Veranstaltungen, die Akteure von "WiderSetzen" wollen erst heute beraten, an welchem Ort sie sich niederlassen wollen." Die Bezirksregierung gehe mit dem Grundrecht auf Demonstrations- und Versammlungsfreiheit "luschig" um, wirft die BI der Behörde vor. "Wer will am Ende die Situation am Sonntag händeln?" fragt die BI-Vorsitzende Rosi Schoppe. "In der überregionalen Presse haben wir noch am Freitag zur Kundgebung aufgerufen, Tausende werden kommen, um zu protestieren." Kleiner Erfolg am Rande: die Mahnwachen am Castorverladekran dürfen am Samstag und Sonntag stattfinden, allerdings nur für maximal 50 Menschen. Wolfgang Ehmke 0171/ 54 54 684 |
Bearbeitet am: 10.11.2001/ad