| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | ||||||||
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vom 17.11.2000 Go-in im"Desinformationshaus" der Brennelementlagergesellschaft Gorleben hat gerichtliches Nachspiel
Amtsgericht Dannenberg 20.11.00 um 9 Uhr - Prozessserie bis Juni 2001/ BI Umweltschutz fordert Einstellung der Verfahren
| Die Einstellung aller Prozesse gegen die Besucher/innen des
"Desinformationshauses" der BLG vom Juni 1998 fordert die Bürgerinitiative
Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg. Die Nachrichten über die äußerliche
Kontamination von Transportbehältern beim Transport abgebrannter
Brennelemente bis zum 10.000fachen des zugelassenen Wertes und die Empörung
über die Praxis von Verantwortlichen in den Atomkraftwerken und der
Atommüllspediteure, trotz der - intern bekannten - Grenzwertüberschreitungen
entsprechende Transporte durchzuführen, hatte zahlreiche Menschen zu einem
demonstrativen "Besuch" im Gorlebener BLG-Haus animiert.
30 Menschen werden nun mit einer Prozessserie, die bis zum Juni 2001 datiert ist, überzogen. Die Anklage reicht von Hausfriedensbruch über Nötigung bis zum Vorwurf der Körperverletzung. "Wir fordern die sofortige Einstellung dieser Prozesse", schreibt dazu die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg. "Wenn sich hier jemand vor Gericht verantworten müsste, so wären dies die verantwortlichen Mitarbeiter in den Kraftwerken und der Firma Nuclear Cargo, die für die Transporte zuständig war". Aber auch die Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), deren Töchter die Zwischenläger in Gorleben und Ahaus betreiben, habe die äußerliche Kontamination von Castoren in der Vergangenheit und damit auch eine Gesundheitsgefährdung von Bahnarbeitern und Begleitschutz wissentlich hingenommen. "Es ist typisch, dass sich die Strafverfolgung auf diejenigen konzentriert, die auf den Kontaminationsskandal verweisen, dass aber unsere Strafanzeige gegen die Verseucher im Sande verlief, weil eine Gesundheitsgefährdung "rein potentiell" sei," hält BI-Sprecher Wolfgang Ehmke fest. Das rot-grüne Umweltministerium habe auch diesen Vorfällen nicht einmal die Konsequenz gezogen, mögliche weitere Grenzwertüberschreitungen unter Strafe zu stellen. Ehmke: "Den angeklagten Demonstranten gilt deshalb die uneingeschränkte Solidarität des Gorleben-Widerstands!" Wolfgang Ehmke 0171/54 54 684 |
Bearbeitet am: 17.11.2000/ad