Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.
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vom 27.01.2000

Gemeinsame Presseerklärung der BI Lüchow-Dannenberg und Ahaus

BI kritisiert Transportpläne nach Ahaus

Mit heftiger Kritik reagierten die Bürgerinitiativen in Ahaus und Lüchow-Dannenberg auf die Aufhebung des Transportestopps für Castorbehälter. In einer gemeinsamen Erklärung heißt es, das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) habe sich dem Druck der AKW-Betreiber gebeugt, obwohl die Probleme mit den Transport- und Lagerbehältern sich seit der Veröffentlichung des Kontaminationsskandals 1998 häuften.

„Das BfS geht auf Tauchstation, seit klar wird, dass es eine Reihe technischer und konzeptioneller Probleme mit den Castoren gibt," kritisieren die Atomkraftgegner/innen. Wolfgang Ehmke, Sprecher der BI Lüchow-Dannenberg und Hartmut Liebermann, Sprecher der BI Ahaus,  zählt auf: "Restfeuchte im Deckelbereich, Korrosion, falsche Berechnung des Ausdehnungsverhaltens der Moderatorstäbe in der Behälterwand, die die Neutronenstrahlung minimieren sollen und schließlich die Tatsache, dass mit Originalbehältern seit Anfang der 80er Jahre keine Fallversuche angestellt wurden, müssten für das Bundesamt eine Steilvorlage sein, um das Castorkonzept insgesamt auf den Prüfstand zu hieven."

In Ahaus hatte die Aufsichtsbehörde zur Eindämmmung der Korrosion von Behältern grundlegende bauliche Maßnahmen angeordnet.

Mit der Wiederaufnahme der Transporte wolle der grüne Bundesumweltminister Jürgen Trittin seine Bereitschaft gegenüber den Stromkonzernen demonstrieren, den Reaktorbetrieb nicht mangels Entsorgung zu blockieren. In Wirklichkeit werde der Atomüll nur verschoben, denn ein Endlager für hochradioaktiven Abfall sei weltweit nirgendwo in Sicht. Die BI´s kündigten massiven Widerstand für den Fall an, dass die Transporte tatsächlich wieder rollen sollten. „Wir warten nicht, bis als Zielort Ahaus oder Gorleben genannt wird," heißt es in dem gemeinsamen Pressetext, „sondern rufen auch zur Beteiligung an Aktionen an Reaktorstandorten auf."

Wolfgang Ehmke
0171/54 54 684  

Bearbeitet am: 27.01.2000/ad


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