| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | |||
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vom 19.11.1999
Demo-Verbote nicht
hinnehmen!
| Das Urteil des Verwaltungsgerichts
Lüneburg, das die Rechtmäßigkeit der Demo-Verbote im Jahr 1997 bestätigte, will die
Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg nicht "sang- und klanglos
hinnehmen". Bürgerinnen und Bürger des Landkreises waren wie die BI mit ihrer
Fortsetzungfeststellungsklage am Mittwoch vor dem Gericht gescheitert. Sie beklagten die
Praxis der Bezirksregierung Lüneburg, ein zeitlich nicht einmal abgestuftes Verbot zur
Durchsetzung von Castortransporten zu erlassen und einen Transportkorridor einzurichten
und sehen mit Blick auf das Frühjahr 2000 auch eine Wiederholungsgefahr dieser
Verbotspraxis. "Polizeitaktischen Überlegungen stehen hier die Einschränkung von Grundrechten gegenüber. Die Folge: Menschen werden kriminalisiert, weil sie trotz der Verbotsverfügung z.B. an Sitzblockaden, Lesungen und Happenings teilnehmen wollen", moniert BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Das Recht auf Meinungskundgabe und Versammlungsfreiheit sei ein äußerst hohes Gut, ein "Funktionselement der Demokratie", gibt die BI zu bedenken. Gerade der außerparlamentarische Widerstand sei auf dieses Recht angewiesen, um sich über die Medien Gehör zu verschaffen und auf politische Defizite - wie das Entsorgungsdilemma - hinzuweisen. "Wir werden das Urteil, sobald es schriftlich vorliegt, auswerten und gehen mit Sicherheit in die Berufung", kündigt die BI an. Wolfgang Ehmke |
Bearbeitet am:19.11.1999 /ad