| Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V. | |||
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vom 26.10.1999
Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen
Verantwortliche der Kernkraftwerke
| Die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg hat bei der
Staatsanwaltschaft Hannover die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen
Verantwortliche der Kernkraftwerke wegen der Freisetzung ionisierender Strahlen
beantragt. Auf eine erste Strafanzeige hin wegen der äußerlichen Kontamination von
Castorbehältern hatte die Staatsanwaltschaft im März das Verfahren eingestellt, weil
trotz der Grenzwertüberschreitungen eine Schädigungseignung im Sinne der §§ 311, 328
StGB nicht vorliege. Inzwischen liegen zur Kontaminationsproblematik weitere gutachterliche Stellungnahmen vor, die den Verdacht nahelegen, dass eine solcher Gesetzesverstoß sehr wohl gegeben sei. "Zwischenzeitlich wurden die Stellungnahmen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) durch Expertisen des Öko-Instituts und des TÜV Süddeutschland widerlegt", betont BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Demnach können durch die Lüftungsschlitze der Abdeckhauben radioaktive Partikel verwirbelt werden. Das Öko-Institut hatte für Bahnarbeiter eine 37-fache Überschreitung der zulässigen Strahlenbelastung errechnet, bei Kleinkindern gar eine 1000-fache Überschreitung bei Hautkontakt. Ein erheblicher Teil der festgestellten Oberflächenkontaminationen lag um mehr als den Faktor 500 über den Kontaminationsgrenzwerten der Gefahrgutverordnung. Das sei darüberhinaus ein Verstoß gegen den § 77 Abs.4 StrlSchV, der sicherstellen soll, dass die Vorschriften der Gefahrgutverordnung für die Dauer des gesamten Transportes, vom Absender bis zum Empfänger, eingehalten werden. Geschäftsnummer 1425-7- 160 Js 48418/98 Wolfgang Ehmke |
Bearbeitet am: 26.10.1999 /ad