Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.
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vom 26.10.1999

Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Verantwortliche der Kernkraftwerke

Die Bürgerinitiative Umweltschutz (BI) Lüchow-Dannenberg hat bei der Staatsanwaltschaft Hannover die Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen Verantwortliche der Kernkraftwerke wegen der Freisetzung ionisierender Strahlen beantragt. Auf eine erste Strafanzeige hin wegen der äußerlichen Kontamination von Castorbehältern hatte die Staatsanwaltschaft im März das Verfahren eingestellt, weil trotz der Grenzwertüberschreitungen eine Schädigungseignung im Sinne der §§ 311, 328 StGB nicht vorliege.

Inzwischen liegen zur Kontaminationsproblematik weitere gutachterliche Stellungnahmen vor, die den Verdacht nahelegen, dass eine solcher Gesetzesverstoß sehr wohl gegeben sei. "Zwischenzeitlich wurden die Stellungnahmen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und der Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) durch Expertisen des Öko-Instituts und des TÜV Süddeutschland widerlegt", betont BI-Sprecher Wolfgang Ehmke. Demnach können durch die Lüftungsschlitze der Abdeckhauben radioaktive Partikel verwirbelt werden. Das Öko-Institut hatte für Bahnarbeiter eine 37-fache Überschreitung der zulässigen Strahlenbelastung errechnet, bei Kleinkindern gar eine 1000-fache Überschreitung bei Hautkontakt.

 Ein erheblicher Teil der festgestellten Oberflächenkontaminationen lag um mehr als den Faktor 500 über den Kontaminationsgrenzwerten der Gefahrgutverordnung. Das sei darüberhinaus ein Verstoß gegen den § 77 Abs.4 StrlSchV, der sicherstellen soll, dass die Vorschriften der Gefahrgutverordnung für die Dauer des gesamten Transportes, vom Absender bis zum Empfänger, eingehalten werden.

 Geschäftsnummer 1425-7- 160 Js 48418/98

Wolfgang Ehmke
05863/ 983076
 

Bearbeitet am: 26.10.1999 /ad


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