Pressemitteilung der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg e.V.
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vom 30.6.1999

Das Castordebakel - ein offizieller Transportestopp ist überfällig

 Für die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS), die im vergangenen Jahr mit der „Aufklärung" des Castordebakels beauftragt, war schnell alles klar: Von den verstrahlten Atommüllbehältern ginge keine Gefahr aus, behauptet die GRS. Gleichwohl solle das Melde- und Kontrollsystem optimiert werden - als könnte so das Kernproblem, die Kontamination von Transportbehältern bei deren Beladung und/oder das „Ausschwitzen" von Radioaktivität während des Transports behoben werden. Diesem Phänomen - dem Wheeping-Effekt - haben die GRS und auch das Öko-Institut in ihrer jüngsten Stellungnahme nicht genügend beachtet.

Erste Anzeichen von Ungeduld gibt es auf seiten der Atomstromproduzenten, die möchten das „gentleman agreement", das Dr. Angela Merkel (CDU) in ihrer Eigenschaft als Umweltministerin vereinbart hatte, den augenblicklichen Atomtransportestopp, beendet sehen. Einige Kraftwerksbetreiber befürchten eine Stillegung der Atommeiler auf kaltem Wege. So könnte z. B. das AKW Stade in Bedrängnis geraten, weil es beim fälligen Brennelementewechsel mangels Lagerplatz keinen Entsorgungsnachweis führen kann, bliebe es beim Transportestopp.

Während wir als Atomkraftgegner und -kritiker noch mit der Ursachenforschung befaßt sind, glauben die Betreiber, mit wiederholtem Putzen und dem Abdichten von Tragzapfen mittels Silikon der Behälterkontamination beikommen zu können. So viel zur Heimwerkermentalität...

 

Die Debatte um verstrahlte Transportbehälter drängte eine andere alarmierende Meldung völlig in den Hintergrund: britische Atommüllbehälter des Typs "NTL 11", mit denen abgebrannte Brennelemente europäischer BNFL (British Nuclear Fuels) - Kunden aus den Atomkraftwerken zur Wiederaufbereitungsanlage in Sellafield transportiert werden, hatten Anfang des Jahres 98 in einer Testserie versagt.

Vorangegangen war ein monatelanges Tauziehen zwischen dem französischen Institut für Strahlenschutz IPSN (Institut de la Protection et de Sûreté) und der BNFL wegen fehlender Sicherheitsnachweise für die Behälter. Erst als ultimativ von französischer Seite ein Sicherheitstest gefordert wurde, bequemte sich der britische Hersteller zu den Falltests. Sie schlugen alle fehl: am 13.Februar glaubten die BNFL-Ingenieure noch, daß der Versuchsaufbau falsch angeordnet war, weil ein Schockabsorber vom Behälter abriß. Den Folgetests im März hielt der "NTL 11" allerdings auch nicht stand, so daß die Testserie nicht einmal zu Ende geführt wurde. Simuliert werden sollte eigentlich ein Zugunfall, eine Kollision mit brennbaren Flüssigkeiten.

Abgebrannte Brennelemente wurden schon seit neun Jahren mit diesem Transportbehälter nach Sellafield gebracht. Allein in den letzten drei Jahren bis zum Transportestopp wurden 45 Transporte mit dem "NTL 11" durch Deutschland durchgeführt, mit Billigung des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS), das sich jetzt überrascht gab und behauptet, mit den französischen bzw. britischen Behörden nicht kommuniziert zu haben.

 

Ja, die leichtsinnigen Briten und Franzosen! Deutschen "Castoren", Produkt der Gesellschaft für Nuklearbehälter (GNB) aus Essen, einer Tochter der Gesellschaft für Nuklearservice (GNS), könnten vergleichbare Sicherheitsmängel nicht angehängt werden, betont deren Hersteller. Anbei: die GNS-Töchter betreiben in Ahaus und Gorleben die Transportbehälterlager. Wahrscheinlich stimmt diese GNB-Aussage nur deshalb, weil es seit Anfang der 80er Jahre keinerlei Belastungstests mehr gab! Auf diese Fahrlässigkeit verwies Professor Dr.- Ing. Elmar Schlich in einem Gutachten für den parteiübergreifenden Kernenergiebeirat des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Gutachter Schlich führt den akribischen Nachweis, daß die „Castoren" folglich nicht einmal den Anforderungen der internationalen Atomenergiebehörde IAEA genügen.

Voraussetzung für den Einsatz der Castoren für die Atommüllabfuhr ist die Zulassung des Behältertyps entsprechend der deutschen Gefahrgutverordnung. Die Zustimmung zum Transport und zur Lagerung erteilt das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS). Die Behälterzulassung wird aufgrund von Prüfzeugnissen der Berliner Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) erteilt. Maßstab für die Zulassung der Behälter ist der Nachweis, daß die Anforderungen jener internationalen Atomenergie Agentur (IAEA) erfüllt werden. Die Behälter müssen mechanischen und thermischen Belastungen standhalten. Die IAEA- Kriterien wurden in das bundesdeutsche Verkehrsrecht für Gefahrguttransporte übernommen.

Die Behälter müssen bekanntlich folgende Tests bestehen:

 - einen Aufprall auf eine unnachgiebige Fläche aus 9 m Höhe

- einen Fall auf einen Dorn aus 1 m Höhe

- einen Feuertest von 30 Minuten bei 800° Celcius

- 8 Stunden Unterwasserdruck bei 8 m Tiefe

- 60 Minuten einen Druck von 200 m Wassertiefe

 

In den Jahren 1978 bis 1982 wurden mehrere Tests mit den Castoren Ia, Ic und IIa durchgeführt, allerdings hatten nur 2 Castorbehälter Originalgröße. Seitdem wurden keine Fall-, Brand- oder Penetrationsversuche mehr durchgeführt, obwohl die neueren Behälter (V 19, V 52 und 440 - die spezielle Entwicklung für die „Ost-Reaktoren" in Greifswald und Rheinsberg) sich sowohl in ihrer Geometrie und auch vom Herstellungverfahren von den Castorbehältern der "ersten Generation" unterscheiden, konstatiert Schlich. Der Castor Ic ist beispielsweise secheckig, der moderne Castor V 19, der in Ahaus und Gorleben eingesetzt wurde, ist rund. Die Prüfmuster, die dem Gutachten der BAM bis zum Jahr 1982 zugrundelagen, waren allesamt mit Hilfe des Sandgußverfahrens hergestellt worden - nach 1985 wurde nach Zweifeln an der Güte der Werkstoffqualität die Behälterherstellung umgestellt auf den gekühlten Kokillenguß.

In dem Gutachten für den Kernenergiebeirat stellt Elmar Schlich klar, daß eine rein rechnerische Übertragbarkeit früherer Experimente nach den IAEA-Richtlinien nur dann angewandt werden darf, wenn die Berechnungsverfahren "als belastbar und konservativ anerkannt" sind. Angesichts der Veränderungen im Herstellungsverfahren und in der Geometrie - nicht nur der Querschnitt und die Maße sind verändert, auch die Lage der Dichtungen - ein glatter Verstoß gegen diese Richtlinien. Zweifel hegt Schlich auch hinsichtlich des Sprödbruchrisikos und der Langzeitsicherheit des Behälters bzw. des Dichtungssystems im Deckelbereich bei harter Dauerstrahlung.

 

Auf eine weitere Sonderheit macht der Physiker Wolfgang Neumann von der Gruppe Ökologie (Hannover) aufmerksam: Die BAM ist nicht nur Gutachterin des BfS, sie hat auch das Nachweisverfahren zur Bruchsicherheit der Castorbehälter entwickelt. So ist es bislang nicht etwa Sache des Castorherstellers GNB, Prüfverfahren vorzuweisen bzw. praktische Tests vorzunehmen. Folglich werden große Teile des Sicherheitsnachweises für Castorbehälter nicht vom Antragsteller, sondern von der Zulassungsbehörde erbracht. Verkehrte Welt...

 

Die Debatte um kontaminierte Transportbehälter greift zu kurz, das Castorkonzept insgesamt gehört auf den Prüfstand. Die Validität der Rechenmodelle muß bezweifelt werden. Testreihen sind unausweichlich, die Langzeitsicherheit der Behälter, die mindestens 40 Jahre oberirdisch aufbewahrt werden sollen, muß geprüft werden. Voraussetzung ist eine Entflechtung von Genehmigungs- und Aufsichtstätigkeit, das gilt unabhängig von der Frage, ob aus der Atomenergie ausgestiegen wird oder nicht. Die Vorstellung der Atomgemeinde, daß nach gründlicherer Reinigung der Behälter die Atomtransporte wieder aufgenommen werden könnten, geht am Kern des Problems völlig vorbei.

„Tiefe Schnitte" hatte bereits Jürgen Trittins (Die Grünen) und Dr. Angela Merkels Vorgänger und Parteikollege Klaus Töpfer bereits Ende der 80er Jahre im Zusammenhang mit dem Transnuklearskandal angekündigt. Damals ging es ebenfalls um das Verschieben des Atommülls, nur daß 21 Millionen DM Schmiergelder mit im Spiel waren. Auch ohne Schmiergeldzahlungen ist klar, die Atommüllentsorgung ist ein Riesengeschäft. Der Strahlenschutz wird klein, Billiglösungen auf Kosten der Gesundheit jener, die mit den Behältern von berufswegen oder zufällig in Berührung kommen, groß geschrieben. Offensichtliche Mängel in der Kontrolle, die organisierte Unkontrolliertheit bei der Atommüllentsorgung muß tatsächlich zu jenen „ tiefen Schnitten" führen. Die Atomkraft ist nicht nur wegen möglicher Unfälle mit der Gefahr lokaler bis globaler Verseuchung am Ende, sie muß nicht neu geordnet, sondern geordnet entsorgt werden.

Wolfgang Ehmke
Kontakt 05841 /4684

Bearbeitet am: 30.06.1999/ad


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